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Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Rainer Hamm, Rechtsanwalt und Gründungspartner von HammPartner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, gehört zu den bundesweit führenden Experten im Revisionsrecht. Mit seinem Team berät er Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Hamm Honorarprofessor für Strafprozessrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität und Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen. Eines seiner Hauptanliegen besteht darin, in der praktischen Arbeit als Strafverteidiger wissenschaftliche Standards und in der universitären Strafrechtsdogmatik und Lehre den Bezug zur Realität der Justizpraxis zur Geltung zu bringen.
Prof. Dr. Rainer Hamm ist erreichbar unter rainer.hamm@hammpartner.de oder telefonisch unter 069 9591900.
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist einer der Doyens der deutschen Wirtschaftsstrafrechtsszene: Prof. Dr. Rainer Hamm, Rechtsanwalt und Gründungspartner von HammPartner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und ausgewiesener Experte im Revisionsrecht. Prof. Dr. Hamm ist seit mehr als vier Jahrzehnten im Wirtschaftsstrafrecht tätig und hat die Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts aus erster Reihe mitverfolgt, von den Anfängen im Umweltstrafrecht bis hin zu den heutigen Großverfahren im Bereich Cum/Ex und Dieselskandal.
Im Interview mit Dr. Christian Rosinus bespricht Prof. Dr. Hamm die Entwicklung und Leistungsfähigkeit des geltenden Strafrechtsregimes im Wirtschaftsstrafrecht. Neben der Ausweitung des materiellen Strafrechts auf mehr und mehr Bereiche des Wirtschaftslebens werden auch die Auswirkungen dieser Entwicklung auf den Strafprozess kritisch beleuchtet. Ferner geht es um die Frage, ob sich im Wirtschaftsstrafrecht eine zunehmende Privatisierung der Strafverfolgung beobachten lässt und welche Rolle Compliance in diesem Zusammenhang spielt, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs zum Verbandssanktionengesetz. Abschließend diskutieren Prof. Dr. Rainer Hamm und Dr. Christian Rosinus die Besonderheiten des Revisionsrechts aus dem Blickwinkel des Wirtschaftsstrafrechts.
Compliance und Berufsrecht
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Standorten von Hamburg bis Mannheim. Prof. Römermann gehört zu den renommiertesten Experten im Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland. Darüber hinaus berät Prof. Römermann zu Fragen des Gesellschafts- und Insolvenzrechts sowie zum internationalen Wirtschaftsrecht. Er lehrt als Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen. Am 5. Mai 2021 wird Prof. Römermann als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf „Legal Tech“ ausführlich Stellung nehmen.
Prof. Römermann ist erreichbar unter volker.roemermann@roemermann.com oder telefonisch unter 0511 326600. Prof. Römermanns Podcast „Römermanns Lounge“ finden Sie unter https://www.podcast.de/podcast/796365/ und überall, wo es Podcasts gibt.
Als eines der großen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode will der Gesetzgeber das anwaltliche Berufsrecht neu regeln. Die entsprechenden Regierungsentwürfe vom 20. Januar 2021 werden aktuell im Bundestag beraten; eine Entscheidung ist noch vor der Sommerpause zu erwarten. Eines ist jetzt schon klar: Dem anwaltlichen Berufsrecht stehen tiefgreifende Veränderungen bevor. Neben Modernisierungen im Personengesellschaftsrecht und im Bereich Legal Tech steht die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung – kurz BRAO – im Zentrum des Gesetzgebungsvorhabens, die u.a. Fragen der Einführung von Compliance in Rechtsanwaltskanzleien und der Interessenkollision neu regelt.
Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren stellt sich häufig die Frage nach einer Interessenkollision, insbesondere im Hinblick auf die Vertretung von Gesellschaftsorganen und Gesellschaft. Der Gesetzentwurf regelt die anwaltlichen Pflichten zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausführlicher und unter Änderung der bestehenden Rechtslage. Die Neuregelung ist nicht nur begrifflich schwer zu fassen und einzugrenzen, sondern bringt auch Nachweisprobleme mit sich. Jedenfalls dürfte sich der Prüfungsaufwand für BerufsträgerInnen deutlich erhöhen, sollte der Regierungsentwurf in seiner aktuellen Fassung Gesetz werden.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Prof. Dr. Volker Römermann Stärken und Schwächen des Gesetzentwurfs und wie sich die Reform des Berufsrechts auf die Verteidigungs- und Compliancepraxis auswirken könnte. Es wird diskutiert, welche Compliance-Maßnahmen der Gesetzentwurf für Rechtsanwaltskanzleien vorsieht, nachdem sich der ursprüngliche Vorschlag, einen Compliance Officer zur verpflichtenden Institution in Rechtsanwaltskanzleien zu machen, in der aktuellen Entwurfsfassung nicht mehr wiederfindet. Vor dem Hintergrund des anstehenden Verbandssanktionengesetzes geht es beim Thema Interessenkollision außerdem um die Zulässigkeit der Vertretung unter Einsatz sogenannter chinese walls – insbesondere im Spannungsfeld zwischen interner Untersuchung und Unternehmensverteidigung.
Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis

Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
Geldwäscheprävention ist längst nicht mehr nur ein Thema für Finanzdienstleister und Versicherungen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der in den neunziger Jahren eingeführte § 261 StGB ausschließlich als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität diente. Hatte man diesen Ansatz schon seit Jahren im Wesentlichen aufgegeben, hat nun der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesetzesänderung den sog. All-Crimes-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung eingeschlossen, nach dem jegliche Straftat als Vortat der Geldwäsche in Betracht kommt. Die Neuregelung bringt nicht nur Auslegungsschwierigkeiten mit sich, sondern bedeutet auch im privaten und unternehmerischen Bereich eine deutliche Erweiterung der Strafbarkeitsrisiken.
Dr. Christian Rosinus spricht mit Prof. Dr. Jens Bülte über Voraussetzungen und Reichweite des reformierten § 261 StGB sowie die damit zusammenhängenden Problemkreise der höchst praxisrelevanten Einziehung von Taterträgen. Ferner wird diskutiert, was Unternehmen und Berater beim Thema Geldwäsche-Compliance berücksichtigen müssen. Darüber hinaus geht es um das Thema der Meldepflicht bei Verdachtsfällen, insbesondere in Fällen der Vermischung von Tätigkeiten, z.B. bei Internal Investigations.
Ostergrüße 2021 – Das Team des Criminal Compliance Podcasts wünscht erholsame Festtage
Wir sagen Danke an alle HörerInnen, AbonnentInnen und UnterstützerInnen und wünschen Ihnen ein schönes Osterfest 2021! Nächste Woche sind wir zurück mit einer neuen spannenden Folge des Criminal Compliance Podcasts. Hören Sie rein bei iTunes, Spotify und überall, wo es Podcasts gibt!
Wirtschaftsstrafrecht und Brexit

Zum 31. Januar 2020 ist mit Großbritannien zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Mitgliedstaat offiziell aus der EU ausgetreten. Der sog. Brexit hat Wellen geschlagen hat, auch in rechtlicher Hinsicht. Was bedeutet der Brexit für die internationale wirtschaftsstrafrechtliche Praxis und Strafverteidigung?
Nach langwierigen Austrittsverhandlungen und einer Übergangsphase haben sich Großbritannien und die EU auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geeignet, das in seinem Regelungsspektrum weit über klassische Freihandelsabkommen hinausgeht. Neben Bestimmungen zu Handel und Wettbewerb regelt das Abkommen unter anderem die zwischenstaatliche Kooperation in den Bereichen der Strafverfolgung, Rechtshilfe und justiziellen Zusammenarbeit. Sowohl die Themen Informationsaustausch und Auslieferung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind seit dem Brexit maßgeblich durch das Handels- und Kooperationsabkommen bestimmt. Hinzu kommen die höchst praxisrelevanten Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenstände.
Im Gespräch mit Dr. Michelle Wiesner-Lameth bespricht Dr. Christian Rosinus, was das Abkommen für die wirtschaftsstrafrechtliche Beratungs- und Verteidigungspraxis bedeutet, wie sich Fragen der Auslieferung und Rechtshilfe nach dem Brexit gestalten und welche Rolle das Doppelbestrafungsverbot in diesem Zusammenhang spielt. Abschließend diskutieren Dr. Michelle Wiesner-Lameth und Dr. Christian Rosinus zum Thema der sog. Fraud Litigation, welche Möglichkeiten das Abkommen Geschädigten von Straftaten bietet, um verschobene Vermögensgegenstände auch grenzüberschreitend sichern zu können.
Whistleblowing und Compliance-Praxis – Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Thema Whistleblowing und der richtige Umgang mit HinweisgeberInnen ist ein Dauerbrenner für Unternehmen von Mittelstand bis Großkonzern und gewinnt weiter an Relevanz. Ein funktionierendes Hinweisgeber-System ist aus einer umfassenden Compliance-Organisation kaum mehr wegzudenken.
Nicht nur die bekannten pressewirksamen Whistleblowing-Skandale rund um Julian Assange und Edward Snowden haben das Thema Whistleblowing in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Am 16. Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 – Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten, die sich eine europaweite Stärkung des Schutzes von WhistleblowerInnen auf die Fahnen geschrieben hat. Damit steht der Hinweisgeberschutz auch ganz offiziell auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers, der noch bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hat, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Worauf müssen sich Unternehmen nun einstellen?
Im Gespräch mit Dr. Thomas Altenbach, Rechtsanwalt im Bereich Compliance bei AC Tischendorf in Frankfurt am Main sowie Gründer und CEO von LegalTegrity, bespricht Dr. Christian Rosinus, welche Fragen sich für Unternehmen und Führungskräfte rund um das Thema Whistleblowing stellen können. Dr. Altenbach gibt einen Einblick in die Bestandteile eines Hinweisgeber-Systems, welche Hinweisgeber-Lösungen für Unternehmen in Frage kommen können und wie deren Implementierung gelingen kann. Abschließend diskutieren Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach den neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz und in welchen Punkten sich dieser von der EU-Richtlinie unterscheidet.