.
Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen
Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB sind in ihrer Praxisrelevanz kaum zu unterschätzen und zählen zu den am häufigsten verfolgten Wirtschaftsstraftaten bundesweit. Zu den typischen Fallkonstellationen im Anwendungsbereich des § 266a StGB gehören insbesondere die Verwendung sog. Schein- oder Abdeckrechnungen sowie Fälle sog. Scheinselbständigkeit. Neben den strafrechtlichen Implikationen derartiger Sachverhalte finden sich regelmäßig Überschneidungen zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht, die von einem Ermittlungsverfahren betroffene ArbeitgeberInnen im Blick haben sollten.
Mit Entscheidung vom 1. September 2020 (Az. 1 StR 58/19) hat der Bundesgerichtshof zudem seine Rechtsprechung zum Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt grundlegend geändert und der sprichwörtlich „unendlichen“ Verjährungsfrist des § 266a StGB ein Ende gesetzt.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit nach § 266a StGB drohen kann und welche typischen Probleme und Fallkonstellationen sich im Zusammenhang mit der Vorschrift ergeben. Außerdem geht es im Podcast um die äußerst praxisrelevante Rechtsprechungsänderung des BGH und um die Frage, was die Entscheidung für die Strafverteidigung bedeutet.
Digitale Gewalt und die Verantwortung von PlattformbetreiberInnen

Anna-Lena von Hodenberg ist gelernte Journalistin und arbeitete u.a. für RTL und den NDR. 2018 gründete sie gemeinsam mit Campact e.V. und Fearless Democracy e.V. die Organisation HateAid gGmbH. HateAid ist die erste digitale Beratungsstelle ausschließlich für Betroffene von digitaler Gewalt. Sie unterstützt mit emotionaler Erstberatung, Sicherheitsberatung und Prozesskostenfinanzierung in Zivilprozessen. Die Organisation hat bereits mehr als 1200 KlientInnen beraten. HateAid ist Ansprechpartnerin in Policy- und Rechtsfragen zum Thema digitale Gewalt und arbeitet mit mehreren spezialisierten Kanzleien, Sonderstaatsanwaltschaften und diversen Bundes- und Landesbehörden sowie mit europäischen EntscheidungsträgerInnen zusammen.
Anna-Lena von Hodenberg wurde 2020 mit dem Digital Female Leader Award 2020 ausgezeichnet und von der Zeitschrift Focus zu einer der “100 Frauen des Jahres 2020” gewählt.
Anna-Lena von Hodenberg ist erreichbar unter kontakt@hateaid.org sowie telefonisch unter 030 252 088 02.
Digitale Gewalt gehört zu den dunkelsten Begleiterscheinungen der Popularität des Internets. Gerade Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind häufig besonders intensiv mit digitaler Gewalt in Form von Hasspostings, Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlichem konfrontiert – darunter Verhaltensweisen, die die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschreiten. Regelmäßig bereitet aber bereits die Identifizierung der TäterInnen große Schwierigkeiten und stellt nicht nur Betroffene, sondern auch PlattformbetreiberInnen vor (rechtliche) Herausforderungen, insbesondere im Umgang mit Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten.
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1073/20) hat sich das Bundesverfassungsgericht in einer weichenstellenden Entscheidung zum Thema digitaler Gewalt im Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast geäußert, die 2019 zum Gegenstand zahlreicher Hasspostings geworden war und daraufhin Auskunftsansprüche gegen die Plattformbetreiberin geltend machte. Nachdem die Berliner Fachgerichte in aufsehenerregenden Entscheidungen die gerichtliche Anordnung der Auskunft über NutzerInnendaten (teilweise) versagt hatten, hat das BVerfG die Entscheidungen nun wegen Fehlern in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten aufgehoben. Die jüngste Entscheidung des BVerfG ist nicht nur für Betroffene digitaler Gewalt wegweisend, sondern kann auch aus Sicht der PlattformbetreiberInnen zur Rechtssicherheit beitragen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Anna-Lena von Hodenberg, wie Betroffene und PlattformbetreiberInnen auf Gewalt im digitalen Raum angemessen reagieren können und an welchen Stellen Verbesserungsbedarf im Regelungsgefüge sowie auf Strafverfolgungsebene besteht.
Die Digitalisierung von KYC-Prozessen
Autor Salvatore Saporito ist seit August 2019 Managing Director bei Validatis im Bundesanzeiger Verlag und war vorher 17 Jahre bei LexisNexis aktiv. Als eigenständiger Bereich des Bundesanzeiger Verlages vereint Validatis zwei Kernkompetenzen: Unternehmensinformationen aus Primärquellen mit der Kompetenz zur Abbildung regulatorischer Prüfprozesse. Salvatore Saporito ist unter anderem Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO), in der DGI Fachgruppe Compliance sowie im österreichischen Compliance Praxis Netzwerk. Er ist regelmäßig Referent mit Themen zu KYC, Geschäftspartnerüberprüfung und Due Diligence-Prozessen und führt unter anderem seit Jahren für das Deutsche Global Compact Netzwerk gemeinsam mit dem DICO Workshops zum Thema Geschäftspartnermanagement durch.
Salvatore Saporito ist erreichbar unter salvatore.saporito@bundesanzeiger.de.
Ob Mittelstand oder Großkonzern – kaum ein Unternehmen kommt ohne effiziente KYC-Prozesse und ein funktionierendes Business Partner Screening aus. Gerade für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind KYC-Prozesse von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig laufen viele Schritte der vielschichtigen KYC-Prozesse – sei es bei der Neukundenanlage oder der Bestandskundenüberprüfung – aktuell noch sehr manuell ab und binden personelle wie finanzielle Ressourcen im Unternehmen.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat zu einem enormen Digitalisierungsschub beigetragen, der zugleich offengelegt hat, dass im Bereich der KYC-Prozesse Potenzial besteht, diese unter Nutzung von Digitalisierung sowohl zeitlich als auch finanziell effizienter zu gestalten. Damit stehen Möglichkeiten zur Verfügung, den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, ohne auf einen qualitativ hochwertigen Prozess verzichten zu müssen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Salvatore Saporito, wie der Status quo zum Thema Digitalisierung im Bereich von KYC-Prozessen ist und an welchen Punkten aus Unternehmenssicht Verbesserungspotenzial besteht. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, welche Entwicklungen dem Markt in den kommenden Jahren bevorstehen.
Hier geht’s zu Beyond KYC – Der Podcast über Geldwäscheprävention, Compliance & mehr: https://www.validatis.de/podcast/
Environmental Social Governance – Compliance-Anforderungen für nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltigkeit spielt auch in der Wirtschaft eine immer größere Rolle. Viele Unternehmen wollen Themen wie Klimaschutz, Diversität und Menschenrechte priorisieren und ESG-Compliance in den Mittelpunkt stellen. Ausdruck des gewachsenen Stellenwerts von Environmental Social Governance und Corporate Social Responsibility ist nicht zuletzt das sog. Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird und konkrete Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz formuliert.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Anahita Thoms, was ESG-Compliance ausmacht, wie sich ESG-Kriterien in den Unternehmensalltag integrieren lassen und welchen Compliance-Herausforderungen sich Unternehmen in diesem Zusammenhang ausgesetzt sehen.
Warum strafen wir? – Die Rechtfertigung von Strafen aus dem Blickwinkel des Wirtschaftsstrafrechts
Was ist Strafe? Und wie lässt sich staatliches Strafen rechtfertigen? Die Diskussion um den Sinn und Zweck von Strafe ist so alt wie unser Strafrecht selbst – und das Spektrum an Erklärungsansätzen breit. Während Strafe einerseits als Instrument zur Vergeltung begangenen Unrechts begriffen wird („Auge um Auge, Zahn um Zahn“), überwiegen am anderen Ende des Spektrums Präventions- und Resozialisierungsgedanken.
Dr. Christian Rosinus bespricht, welchen Zweck Strafen haben und was Strafe speziell im Wirtschaftsstrafrecht bedeutet. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, woher die Legitimation für das staatliche Strafen kommt und wie unser Konzept von Strafe im Gesetz umgesetzt wird.
Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit gefälschten Corona-Impfpässen
Während bundesweit verstärkt die 2G-Plus-Regelung zur Anwendung kommt und über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert wird, häufen sich die Berichte über Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung gefälschter Impfausweise. Oft kommen diese zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats durch Vorlage des Impfausweises in einer Apotheke zum Einsatz.
Über die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens war sich die Rechtsprechung lange uneinig. Das Landgericht Osnabrück hat sich in einer Entscheidung vom 26. Oktober 2021 (3 Qs 38/21) dafür ausgesprochen, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nicht strafbar sei, weil es schlicht keinen passenden Straftatbestand für dieses Verhalten gebe.
Ende 2021 hat sich der Gesetzgeber der Thematik angenommen und mit Beschluss vom 18. November 2021 ein Reformgesetz verabschiedet, das Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit dem Ausstellen und Gebrauchen gefälschter Impfausweise schließen soll.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen das Gebrauchen eines gefälschten Impfausweises nach alter Rechtslage straflos bleiben konnte und welche Strafbarkeitsrisiken seit Inkrafttreten der Neuregelung am 24. November 2021 für Aussteller und Nutzer gefälschter Impfausweise bestehen.