



Arbeitsrechtliche Compliance in Massenverfahren

Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Sebastian Juli. Thema der heutigen Folge ist die arbeitsrechtliche Compliance in Massenverfahren.
Nach einer kurzen Vorstellung sprechen Herr Juli und Herr Dr. Rosinus über die Herausforderung von Massenverfahren und welche Themenbereiche dabei eine Rolle spielen, etwa die Wahrung von Arbeitnehmerrechten und die Reputation der jeweiligen Unternehmen.
Weiterhin erläutert Herr Juli die Herangehensweise an arbeitsrechtliche Massenverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung des Datenschutzes der betroffenen ArbeitnehmerInnen. In diesem Zusammenhang erklärt er das kanzleiinterne Legal-Tech-System „vangard view“, durch welches Prozessabläufe automatisiert und optimiert werden.
Besonders betont Herr Juli die Wichtigkeit eines funktionierenden Projektmanagements zur Bewältigung des Arbeitsaufkommens. Ferner erläutert er, wie durch den Einsatz verschiedener Softwareprogramme weitere Arbeitsschritte automatisiert und Fehlerquellen ausgeschlossen werden können. Beispielhaft erklärt Herr Juli den Einsatz von Lawlift und Microsoft Power Automate.
Die Homepage vangard view finden Sie hier: https://vangard.de/themen/massenverfahren
Informationen zur Software Lawlift finden Sie hier: https://de.lawlift.com/
Informationen zu Microsoft Power Automate finden Sie hier: https://powerautomate.microsoft.com/de-de/
Strafbarkeitsrisiken bei der Betriebsratsvergütung
Dr. Jochen Keilich, LL. M. (Exeter), Partner der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ausgebildeter Compliance Officer (CertV TÜV). Er berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Unternehmen in Fragen der HR-Compliance, insbesondere im Rahmen von Compliance Audits, Internal Investigations und bei der Betriebsratsvergütung. Dr. Jochen Keilich ist telefonisch erreichbar unter +49 (0) 30 20 62 95 3-0 oder per E-Mail unter keilich@pwwl.de.
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Herr Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter). Gemeinsam sprechen Dr. Rosinus und Dr. Keilich über das Thema Betriebsratsvergütung und die damit in Zusammenhang stehenden Strafbarkeitsrisiken. Grundlage des Gesprächs ist insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/22).
Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Keilich, erklärt dieser das im Betriebsratsrecht geltende Entgeltausfallprinzip. Sodann beleuchten Dr. Keilich und Dr. Rosinus das strafrechtliche Verfahren, welches dem BGH-Urteil vom 10. Januar 2023 zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ehemaligen Personalverantwortlichen eines Automobilkonzerns Untreue wegen vermeintlich überhöhter Zahlungen an Betriebsratsmitglieder vor. Dr. Keilich erläutert anhand dieses Falles die Grundlagen der Bemessung der Betriebsratsvergütung.
Dr. Rosinus und Dr. Keilich sprechen über die Auswirkungen des BGH-Urteils im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Berücksichtigung hypothetischer Karriereentwicklungen von Betriebsratsmitgliedern und Dr. Keilich erklärt, wieso seines Erachtens der gemeinsame Senat vor Erlass des BGH-Urteils hätte angerufen werden müssen.
Des Weiteren zeigt Dr. Keilich anhand konkreter Beispiele Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung zum Betriebsratsvergütungsrecht auf und erläutert den gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Zuletzt beleuchten Dr. Rosinus und Dr. Keilich die im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung stehenden Strafbarkeitsrisiken und sprechen darüber, welche Auswirkungen das Urteil auf die Compliance-Beratung hat.
Hier geht’s zum Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132669&pos=4&anz=868
Ostergrüße 2023
Wir wünschen ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage! Vielen Dank an alle HörerInnen, AbonnentInnen, InterviewgästInnen und UnterstützerInnen sowie das gesamte Produktionsteam.