.
Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
In der heutigen Sonderfolge des Criminal Compliance Podcasts stellen die Vorstandsmitglieder Dr. Alexander Paradissis, Dr. Ricarda Schelzke und Dr. Christian Rosinus die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) vor.
WisteV ist ein gemeinnütziger bundesweit tätiger Verein, der sich insbesondere die Förderung der Wissenschaft und Lehre sowie den praktischen Austausch auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und der angrenzenden Rechts- und Tätigkeitsgebiete zum Ziel gesetzt hat.
WisteV wendet sich dabei nicht nur an Juristen, sondern insbesondere auch an Betriebswirte und sonstige Personen, die ein Interesse am Wirtschaftsstrafrecht haben.
Sie erfahren in dieser Folge insbesondere wie die Idee von WisteV entstanden ist, was WisteV als Verein ausmacht und mit welchen Wettbewerben und Veranstaltungen WisteV interessierte Menschen fördert.
Falls Ihr Interesse geweckt wurde, bietet sich die Gelegenheit den Verein an seiner kommenden beliebten Neujahrstagung im Januar 2021 besser kennenzulernen.
Die Veranstaltung findet als Online-Konferenz statt. Anmelden können Sie sich unter: https://wistev.de/2020/10/28/15-01-2021-wistev-wistra-neujahrstagung-2021-online-konferenz/
WisteV ist erreichbar unter www.wistev.de, das Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinbarung unter https://wi-j.com/
Dr. Schelzke ist erreichbar unter schelzke@wistev.de
Dr. Paradissis ist erreichbar unter paradissis@wistev.de
Dr. Rosinus ist erreichbar unter rosinus@wistev.de
Richtig gefragt, rechtlich korrekt – Gute Interviewtechnik bei internen Untersuchungen
Birgit Galley ist seit Anfang der 1990er Jahre als Betrugsermittlerin (Certified Fraud Examiner) auf dem Gebiet der Korruptionsprüfung tätig.
Als Geschäftsführerin der Forensic Management GmbH betreut sie Unternehmen verschiedener Branchen sowohl in der repressiven Aufbereitung eingetretener Schadensfälle als auch in der präventiven Beratung zum Aufbau geeigneter Compliance-Strukturen.
In ihrer Funktion als Direktorin der School GRC und School CIFoS | Institut für Kriminalistik an der Steinbeis-Hochschule Berlin ist sie verantwortlich für staatlich anerkannte Ausbildungen. Ihre Lehrschwerpunkte liegen in der Korruptionsbekämpfung, der Durchführung unternehmens-eigener Ermittlungen sowie in Interview- und Befragungstrainings.
Frau Galley ist erreichbar unter bgalley@school-grc.de und Tel.: +4930275817480.
Dr. Christian Rosinus spricht mit Birgit Galley darüber, welche Grundsätze und Techniken Interviewer bei Internen Untersuchungen anwenden sollten, damit ein gutes Interview gelingt. Die beiden diskutieren, welche Auswirkungen falsch gestellte Fragen auf die objektive Wahrheitsfindung haben können, wie Fragen formuliert werden müssen, um die Antwort des Interviewpartners nicht suggestiv zu beeinflussen und somit ungewollt zu verfälschen.
Das Thema der Interviewtechnik wird sowohl für unternehmensinterne als auch für externe Ermittler vor dem Hintergrund des in Kürze anstehenden Verbandssanktionengesetzes immer relevanter.
Das Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht
Tim Wybitul ist ein führender Datenschutzanwalt und Partner bei Latham & Watkins. Er berät deutsche und globale Unternehmen in komplexen Datenschutzfragen. Er vertritt Mandanten in Datenschutzstreitigkeiten vor Gericht und mit Behörden, bei internen Untersuchungen und in anderen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen.
Herr Wybitul wird regelmäßig von führenden juristischen Publikationen empfohlen, darunter Chambers und JUVE.
Herr Wybitul ist erreichbar unter Tim.Wybitul@lw.com und 069 60626000.
Webseite: www.lathamgermany.de
Das heutige Thema des Criminal Compliance Podcast ist das Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht. Dr. Christian Rosinus diskutiert mit Interviewpartner Tim Wybitul die Kriterien des Datenschutzkatalogs und gibt einen Überblick über das Bußgeldverfahren und die Sanktionspraxis.
Dabei wird auch auf das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 29 OWi 1/20 LG) eigegangen. Die Entscheidung, in der das Landgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von ursprünglich 9,55 Mio. Euro auf 900.000 Euro herabsetzte, hat in der Praxis Aufsehen erregt.
Daneben werden weitere Themen aufgegriffen, wie der Datenschutz bei internen Untersuchungen und Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen.
Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz

Dr. Daniel Travers ist als Wirtschaftsstrafverteidiger bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf tätig. Seine Expertise liegt in der umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung von Unternehmen und Individualpersonen in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.
Branchenmagazine empfehlen Dr. Travers regelmäßig für Wirtschaftsstrafrecht (JUVE 2020/2021), Steuerstrafrecht (Handelsblatt 2020), Compliance (Wirtschaftswoche 2020) und interne Untersuchungen (The Legal 500 EMEA 2020).
Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Potsdam.
Dr. Travers ist erreichbar unter daniel.travers@freshfields.com und +49 211 4979-310
Das heutige Thema des Criminal Compliance Podcasts ist die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes. Interviewpartner Dr. Daniel Travers beleuchtet mit Dr. Christian Rosinus, welche neue und spannende Dynamik das Ermittlungsverfahren durch dieses Gesetz bereit hält.
Das neue Verbandssanktionengesetz wird dabei vor allem für Unternehmensverteidiger von höchster Wichtigkeit sein. In einem Parforceritt durch den Gesetzesentwurf arbeiten Dr. Travers und Dr. Rosinus die Ziele eines Unternehmensverteidigers im Sanktionsverfahren heraus und wie sich diese von denen der Individualverteidigung unterscheiden.
Brisant sind insbesondere die Auswirkungen des baldigen Gesetzes auf den Ablauf von Internal Investigations und die damit verbundenen Nachteile, die den betroffenen Unternehmen drohen können.
Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 3: Das Adhäsionsverfahren
In Teil 3 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit dem Adhäsionsverfahren, bei dem Sie als Geschädigter die Möglichkeit haben, Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen.
Das Adhäsionsverfahren bietet Ihnen als Geschädigten die Möglichkeit, solche Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, Ihnen dabei aber einen eigenen Zivilprozess ersparen. Ähnlich, wie als Nebenkläger (hierzu mehr in der Folge vom 6. November 2020), stehen Ihnen als Adhäsionskläger eigene Rechte im Strafprozess zu.
Im Strafverfahren kommt Ihnen dabei insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz zugute: Anders als im Zivilprozess, wirkt das Strafgericht hier aktiv auf die Aufklärung des Geschehens hin. Die Entscheidung, Ihr Recht im Adhäsionsverfahren geltend zu machen, sollte in jedem Fall aber wohlüberlegt sein, da es auch Nachteile gegenüber der Erhebung einer Zivilklage geben kann.
Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen, Vor- und Nachteile des Adhäsionsverfahrens und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf eines Adhäsionsverfahrens.
Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 2: Die Nebenklage aus Sicht der Praxis
In Teil 2 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit der Nebenklage, bei der Sie als Geschädigter die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am Strafverfahren haben.
Während Sie als Geschädigter üblicherweise auf die eher passive Rolle als Zeuge im Verfahren beschränkt sind, nehmen Sie als Nebenkläger „aus erster Reihe“ am Verfahren teil. Hinzu kommen wichtige Verfahrensrechte wie Akteneinsichts- oder Fragerechte und eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Im besten Fall können Sie Einfluss auf Verlauf und Ergebnis des Strafverfahrens nehmen.
Für Unternehmen kann die Verfahrensbeteiligung per Nebenklage ein wichtiger Schritt sein, insbesondere um ihre Sicht der Dinge ins Verfahren einzubringen und Reputationsschäden vorzubeugen oder zu mindern. Auch vor dem Hintergrund weiterer zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Verfahren, die Sie in diesem Kontext führen oder noch führen möchten, kann die Nebenklage sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der Unternehmensinteressen sein.
Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen und Vorteile der Nebenklage und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf der Verfahrensbeteiligung per Nebenklage.