„Digitale Welt“: Der Deutsche Anwaltstag 2024
Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen.
Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.
In der heutigen Folge geht es um künstliche Intelligenz und ihre Einsatzmöglichkeiten in Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und in Compliance-Verfahren. Herr. Dr. Mathias Grzesiek und Frau Mirjam Hannah Steinfeld berichten von ihrem Besuch beim Deutschen Anwaltstag, der in diesem Jahr vom 5. bis zum 7. Juni in Bielefeld stattfand.
Unter dem Motto „Digitale Welt“, hatten die über 1700 Teilnehmer der Tagung die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Anwaltschaft, Justiz, Politik und Wissenschaft auszutauschen und sich durch Vorträge fortzubilden.
Zur Einführung in das Thema gibt Dr. Grzesiek einen kurzen Überblick über KI-Programme und wo man ihnen im Alltag begegnen kann. Danach gehen Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek auf den Einsatz von KI im Bereich Compliance und insbesondere bei internen Untersuchungen ein. Hiernach diskutieren Sie auch über Gefahren beim Umgang mit KI, und gehen dabei insbesondere auf den „AI-Act“ ein, den der Rat der Europäischen Union am 21. Mai 2024 verabschiedet hat. Am Ende der Folge empfiehlt Frau Steinfeld Vorgehensweisen, die Unternehmern dabei helfen können ihr Unternehmen auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorzubereiten.
Falls Sie sich für den Deutschen Anwaltstag interessieren, können Sie hier mehr erfahren
Einen LinkedIn Beitrag der Polizei Hamburg über den Einsatz der K.I. finde Sie hier
Den von der Europäischen Union erlassenen AI-Act finden Sie hier
Hier geht’s zur Folge Nr. 166 Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht
Krisenintervention und Unternehmerhaftung
Thomas Heinemann verantwortet als Head of Incident Response & Crisis Communication die gleichnamigen Geschäftsbereiche der fernao business resilience GmbH in Köln. Als strategischer Berater unterstützt er Unternehmen in der Akzeptanz-, Risiko- und Krisenkommunikation und ist als Krisenmanager nach Cybervorfällen in Unternehmen, Institutionen und Organisationen tätig. Er blickt auf 20 Jahre Erfahrung im Journalismus für Tageszeitungen, Magazine und Agenturen einschließlich der Investigativrecherche zurück. Als Gastgeber des Business Resilience Podcast unterstützt er die Hörerschaft dabei, eigene Risiken und neue Handlungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren.
Alle Folgen des Business Resilience Podcast finden Sie unter:
https://iugitas.eu/podcast/
Falls Sie Fragen zur Fernao Group haben, können Sie diese kontaktieren per E-Mail an: info@fernao.com
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens:
https://www.fernao.com/de/
Hier geht’s zur Folge Nr. 76 Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung:
https://criminal-compliance.podigee.io/76-cr
Hier geht’s zur Folge Nr. 81. Managerhaftung und D&O-Versicherung – Ein Bericht aus der Praxis:
https://criminal-compliance.podigee.io/81-cr
Hier geht’s zur Folge Nr. 91 Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen:
https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr
Hier geht’s zur Folge Nr. 117 Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems:
https://criminal-compliance.podigee.io/117-cr
In der heutigen Folge geht es um die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen und Unternehmern infolge rechtswidrigen Verhaltens. Herr Dr. Christian Rosinus spricht dazu mit Herrn Thomas Heinemann, Gastgeber des Business Resilience Podcast der Fernao Group. Dr. Rosinus gibt zunächst einen Überblick über das Thema und erklärt die Unterschiede zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung, sowie zwischen der Haftung des Unternehmens und der Haftung des Unternehmers. Anschließend erläutert Dr. Rosinus, inwiefern sich Unternehmen insbesondere durch D&O-Versicherungen für den Haftungsfall absichern können. Im Anschluss daran schildert er, welche Rolle rechtliche Beratung im Prozess der Krisenintervention spielt und zu welchem Zeitpunkt idealerweise ein Jurist oder eine Juristin hinzugezogen werden sollte. Abschließend gibt Dr. Rosinus Verhaltensempfehlungen für Unternehmen, die die Anbahnung eines Haftungsfalls befürchten.
Rechtsprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen
Rechtsanwalt Dr. Alexander Paradissis ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei verte|rechtsanwälte. Er ist spezialisiert auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Neben der Individualverteidigung liegt sein Schwerpunkt in der strafrechtlichen Vertretung von Unternehmen. Zudem ist Dr. Paradissis Co-Sprecher der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.“
Dr. Alexander Paradissis ist erreichbar unter: ap@verte.law
In der heutigen Folge geht es um ein Rechtsprechungsupdate zum Thema „Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen“. Herr Dr. Christian Rosinus spricht dazu mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Paradissis über einen Beschluss des Landgerichts Köln, den Herr Dr. Paradissis in der aktuellen Ausgabe der NZWiSt kommentiert hat. Zunächst erläutert Dr. Paradissis, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden mutmaßlich beschlagnahmefreie Verteidigerkorrespondenz zur Durchsicht auf die Dienststelle mitnehmen dürfen. Anschließend besprechen Dr. Rosinus und Dr. Paradissis, welche Unterlagen unter den Begriff der „Verteidigerkorrespondenz“ fallen und welche Probleme bei der Eingrenzung dieses Begriffs nach den gängigen Kriterien entstehen können.