



Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Missbrauch in der Umsatzsteuer

Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Herr Dr. Carsten Höink. Bereits im letzten Jahr war Dr. Höink im Rahmen unseres Criminal Compliance Podcasts zu Gast und hat über die Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer berichtet. In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Höink im Interview mit Dr. Rosinus die aktuellen Entwicklungen aus dem letzten Jahr, insbesondere in der Rechtsprechung des EuGH zur Missbrauchsbekämpfung im Umsatzsteuerrecht.
Dr. Höink erläutert zunächst den Hintergrund für die Missbrauchsbekämpfung im Umsatzsteuerrecht und in welchem Maße diese und die diesbezügliche Rechtsprechung des EuGH auch im strafrechtlichen Kontext relevant wird.
Er berichtet über eine Entscheidung des EuGH über ein Vorlageverfahren vom Finanzgericht Nürnberg aus dem Jahr 2022 und beleuchtet diese kritisch. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob eine mehrfache Versagung von Vorsteuerabzug zulässig war, obwohl nur eine Steuerhinterziehungstat vorlag und der Fiskus wirtschaftlich nur einmal geschädigt wurde.
Weiter sprechen Dr. Höink und Dr. Rosinus über die Entscheidung des EuGH aus dem Dezember 2022 „Aguila Part Prod Com SA“ sowie das Verfahren „HA.EN.“, welches in Litauen spielt. Herr Dr. Höink beleuchtet ferner die Mitte 2022 veröffentlichte Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zu § 25f UStG. Zuletzt geht es im Podcast um die Auswirkungen der Entwicklungen auf die Tax Compliance Praxis.
Hier geht’s zur Folge #93 „Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer“
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 24. November 2022 in der Rechtssache A, C-596/21
Hier geht’s zum Urteil des EuGH vom 15. September 2022 in der Rechtssache HA.EN., C-227/21
Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos
Das BVerfG hat sich in einer Entscheidung vom 27. Januar 2023 (2 BvR 1122/22) mit der Frage befasst, ob eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vorliegt, wenn sich der zuständige Richter schon in einem früheren Verfahren mit dem Verhalten des Angeklagten beschäftigt und dieses als rechtswidrig eingestuft hat.
Das BVerfG hat eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter abgelehnt. Der Beschwerdeführer war wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor dem LG Bonn angeklagt. Zeitlich vor dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer hatte dieselbe Kammer des Landgerichts in nahezu gleicher Besetzung in einem selbständigen Prozess bereits die zwei Gehilfen des Beschwerdeführers verurteilt. In der dortigen Urteilsbegründung wurde auch auf das Verhalten des Beschwerdeführers eingegangen.
Aus diesem Grund lehnte der Beschwerdeführer zwei der beteiligten Richter in seinem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nachdem das Ablehnungsgesuch und die Revision des Beschwerdeführers erfolglos blieben, erhob er Verfassungsbeschwerde. Diese hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, wieso auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Rolle spielt.
Die Entscheidung des BVerfG finden Sie hier.
Zur Folge #101 „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ geht‘s hier: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Am 22. November 2022 hat das Bundesministerium der Justiz einen Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (RefE-DokHVG) vorgelegt. Mit dem Gesetzesvorhaben verfolgt das Ministerium das Ziel, eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlungen in Strafverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten einzuführen – eine Dokumentationspraxis, die bereits in vielen Ländern Standard ist.
Aus der Praxis hat der Referentenentwurf bereits deutliches Feedback bekommen, sowohl von Seiten der Justiz als auch aus der Anwaltschaft. Während VertreterInnen der Justiz unter anderem eine Überlastung des Justizapparates befürchten, halten viele StrafverteidigerInnen den Gesetzentwurf für längst überfällig.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die zentralen Regelungen des Gesetzentwurfs und den Stand der Debatte in der Praxis.