



Storytelling im Strafverfahren
Dr. Ingo Bott ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründer der Kanzlei Plan A – Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Sport- und Medizinstrafrecht und gefragter Dozent. Neben seinen anwaltlichen Umtrieben ist er als Schriftsteller tätig. Sein neuer Roman und gleichzeitig der zweite Teil in seiner Krimireihe, „Pirlo – Falsche Zeugen“, ist ab sofort im Handel erhältlich.
Dr. Bott ist erreichbar unter bott@kanzlei-plan-a.de oder telefonisch unter +49 211 542824 0.
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Dr. Ingo Bott, Strafverteidiger, Gründer der Kanzlei Plan A – Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf und Schriftsteller. Mit Dr. Christian Rosinus spricht er über Storytelling in Strafverfahren.
Dr. Rosinus und Dr. Bott sprechen zunächst über die Kommunikation mit der Presse als Strafverteidiger. Sie zeigen auf wann den Mandanten empfohlen wird sich nicht zu äußern und in welchen Fällen es sich lohnt aktiv an die Presse heranzutreten. Dabei kann Dr. Bott von einem aktuellen Fall erzählen, der nur durch seine Pressearbeit zu lösen war.
Außerdem wird über die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften diskutiert. Dr. Rosinus und Dr. Bott berichten aus ihren bisherigen Erfahrungen und ziehen Vergleiche zu der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit in anderen Ländern.
Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz – Was gilt für Unternehmen?
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland in Kraft. Dieses Gesetz soll Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch die Anordnung von Sorgfaltspflichten für die Unternehmen verhindern. Das Besondere der Regelung ist, dass auch das Handeln der Vertragspartner und weiterer mittelbarer Zulieferer erfasst wird. Die Verantwortung deutscher Unternehmer endet dann nicht mehr am eigenen Werktor.
Eine Kernpflicht des Lieferkettengesetzes besteht in der sorgfältigen Risikoanalyse. Hierbei sollen Risiken erstens erkannt, zweitens bewertet und zuletzt dokumentiert werden. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Landschaft birgt die Umsetzung der Risikoanalyse in der Praxis stellenweise erhebliche Schwierigkeiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Pflichten ist empfehlenswert, denn bei Missachtung können empfindliche Geldbußen drohen.
Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sind, welche Risiken drohen können und welche Handlungsoptionen bestehen.
Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich in einer neuen Entscheidung vom 30. März 2022 (Az. 12 U 1520/19) mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang Geschäftsleitungsorgane dazu verpflichtet sind, wirksame Compliance-Strukturen im Unternehmen zu schaffen und zu überwachen. In diesem Zusammenhang hat sich das Gericht auch mit der Frage der Delegation von Überwachungspflichten auseinandergesetzt.
Mit Urteil vom 30. März 2022 hat das OLG Nürnberg dem gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruch der klagenden Gesellschaft im Wesentlichen stattgegeben und den beklagten Geschäftsführer zu einer Zahlung in sechsstelliger Höhe verurteilt. Dabei ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass es zu den Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung gehört, eine interne Organisationsstruktur der Gesellschaft zu schaffen, die die Rechtmäßigkeit und Effizienz ihres Handelns gewährleistet. In seiner Urteilsbegründung hat sich das OLG Nürnberg zudem mit der Frage auseinandergesetzt, welche Kontrollmaßnahmen im Rahmen eines wirksamen Compliance-Managements erforderlich und zumutbar sind und wann eine gesteigerte Überwachungspflicht der Geschäftsführung bestehen kann.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der neuen obergerichtlichen Entscheidung und bespricht, worauf Unternehmen und Führungskräfte vor diesem Hintergrund im Compliance-Bereich achten sollten.