Entwicklungen im europäischen Strafrecht
Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Auf der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon hat sie darüber referiert, wie sich die Strafverteidigung in Zukunft weiterentwickeln wird. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.
Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen.
In der heutigen Folge geht es um die neuesten Entwicklungen im europäischen Strafrecht. Rechtsanwältin Mirjam Steinfeld teilt mit Dr. Rosinus ihre Erfahrungen von der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon. Insbesondere berichtet sie vom Vortrag von Richard Sonnenschein von der EU-Kommission über geplante und laufende Unionsgesetzgebungsverfahren auf dem Gebiet des (Wirtschafts-)Strafrechts.
Neben geplanten Entwicklungen im Bereich des Umweltstrafrechts, berichtet Frau Steinfeld über die sog. Vicitm Guidelines, durch die Opferrechte und Opferschutzrechte harmonisiert werden sollen. Außerdem sollen die Regelungen zur Übergabe von Ermittlungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Ferner geht es um den Vorschlag zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten und der Bedeutung von EU-Sanktionslisten.
Gesetzgebungsupdate: Digital-Gesetz
Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.comoder telefonisch unter 069 87403060.
Brennpunkte der Healthcare-Compliance
Prof. Dr. Hendrik Schneider ist Rechtsanwalt und Kanzleigründer in Wiesbaden. Nach Studium, Promotion und Referendariat im Mainz habilitierte er sich 2003 für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. 2006 wurde er an der Universität Leipzig zum ordentlichen Professor ernannt. Während seiner Tätigkeit als Professor war er bereits als Verteidiger tätig. 2020 machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig und berät seitdem Mandaten zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts mit einem besonderen Schwerpunkt im Medizinstrafrecht.
Prof. Dr. Hendrik Schneider ist erreichbar unter: info@hendrikschneider.eu
In der heutigen Folge geht es um die Brennpunkte der Healthcare-Compliance, die Herr Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit unserm Gast Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider bespricht. Nach einer kurzen Vorstellung berichtet Herr Prof. Schneider von seiner Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren zu den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Anschließend gibt er im Gespräch mit Herrn Dr. Rosinus einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche der (strafrechtlichen) Healthcare-Compliance. Anhand verschiedener Beispielsfälle erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Prof. Schneider die relevantesten Konstellationen der Korruption im Gesundheitswesen. Daran anknüpfend gibt Herr Prof. Schneider einen Ausblick auf zu erwartende Reformen und Diskussionen im Bereich der Healthcare-Compliance, die sich u.a. aus der fortschreitenden Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen ergeben. Im Anschluss beleuchten die Gesprächspartner die praktische Relevanz des Abrechnungsbetrugs und dessen Verknüpfungen zum Sozialrecht. Abschließend gibt Herr Prof. Schneider konkrete Compliance-Tipps für Kliniken.