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Rechtsprechungsupdate – Hohe Nachzahlungszinsen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor Kurzem mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verzinsung von Steuernachforderungen verfassungskonform ist. Für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden nach aktueller Rechtslage jährlich 6% Zinsen fällig. Die Höhe des Zinssatzes wurde mit Verfassungsbeschwerden zweier Firmen gerügt – wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Seit dem 8. Juli 2021 ist nun offiziell: Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% p.a. ist für Zeiträume ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig. Das liegt vor allem an dem anhaltenden Niedrigzinsniveau auf den Kapitalmärkten. Einen Wermutstropfen hat die Entscheidung jedoch. Bis zum 31. Dezember 2018 bleibt die alte Regelung anwendbar. Für die Jahre ab 2019 muss der Gesetzgeber jetzt nachbessern – und zwar bis zum 31. Juli 2022.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe und bespricht, was der Beschluss in der Praxis für Steuerpflichtige bedeutet. Dabei geht es auch um die Frage, welche Rolle die Entscheidung künftig für die Verteidigung im Steuerstrafsachen spielen wird.
„Pirlo – Gegen alle Regeln“ – Interview mit Autor Dr. Ingo Bott

Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Dr. Ingo Bott, Strafverteidiger, Gründer der Kanzlei Plan A – Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf und Schriftsteller. Mit Dr. Christian Rosinus bespricht er seinen neuen Roman, der am 25. August 2021 im S. Fischer-Verlag erscheint: „Pirlo – Gegen alle Regeln“.
Die Handlung dreht sich um Strafverteidiger Dr. Anton Pirlo, der von den Geistern seiner Vergangenheit eingeholt wird. Um die Schulden seiner Familie zu begleichen, muss er einen scheinbar aussichtslosen Mordfall gewinnen. Es ist der zweite Roman von Dr. Ingo Bott und gleichzeitig der Auftakt zur Buchreihe rund um die Hauptfiguren Anton Pirlo und Sophie Mahler.
Im Interview mit Dr. Christian Rosinus bespricht Dr. Ingo Bott, wie es ihm gelingt, anwaltliche und schriftstellerische Arbeit unter einen Hut zu bringen und was LeserInnen im neuen Roman erwartet. Wer neugierig geworden ist, kann bis zum 1. September 2021 eine E-Mail an info@rosinus-on-air.com senden mit einem Wunsch an eine originelle Widmung. Unter allen Einsendungen verlosen wir ein handsigniertes Exemplar von „Pirlo – Gegen alle Regeln.“
Strafanzeigen bei Straftaten zum Nachteil des Unternehmens
Kommt es zu Straftaten zum Nachteil eines Unternehmens, stehen den betroffenen Gesellschaften verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Zum Katalog möglicher Aktionsstränge gehört regelmäßig die Erstattung einer Strafanzeige.
Die aktive Einschaltung der Ermittlungsbehörden kann für das betroffene Unternehmen nicht nur mit Rücksicht auf die Sachverhaltsaufklärung von Interesse sein, sondern sich auch unter Reputationsgesichtspunkten als sinnvoll erweisen. Gleichzeitig kann eine Strafanzeige ungewünschte Nebeneffekte auslösen, die im Vorfeld zu bedenken sind.
Dr. Christian Rosinus bespricht die Vor- und Nachteile einer Strafanzeige aus Unternehmenssicht und worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie eine Strafanzeige in Betracht ziehen. Dabei werden auch die Besonderheiten im Falle sog. Antragsdelikte thematisiert, die regelmäßig einen Strafantrag des geschädigten Unternehmens erfordern. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, unter welchen Umständen eine Meldepflicht für Unternehmen bestehen kann, z.B. bei Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz.
Das Hamburger Compliance Zertifikat
Dr. Malte Passarge ist Partner der Hamburger Kanzlei Huth Dietrich Hahn und berät größere mittelständische und inhabergeführte Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und bei der Einführung von Compliance-Management Programmen. Er ist zudem Geschäftsführer von Pro Honore e.V. und hat zusammen mit der Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat entwickelt.
Dr. Malte Passarge ist erreichbar unter passarge@hdh.net oder telefonisch unter 040 415250.
Compliancefragen beschäftigen Unternehmen von Mittelstand bis Großkonzern. Der Trend geht hin zu Compliance Zertifizierungen, die Unternehmen nicht nur zu Rechtssicherheit verhelfen, sondern zum echten Vorteil für Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmenskultur werden können.
Mit dem Hamburger Compliance Zertifikat, einer Initiative der Handelskammer Hamburg und von Pro Honore e.V., steht insbesondere mittelständischen Unternehmen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Zertifizierungsoption zur Verfügung. Die Besonderheit: Ein modular aufgebautes Zertifizierungsmodell, das die Implementierung eines praxisnahen und bedürfnisorientierten Compliance-Systems erleichtert. Über verschiedene Module können Compliance-System und Zertifizierung auf die individuellen Risikobereiche des Unternehmens zugeschnitten werden – vom Grundmodul bis hin zu branchenspezifischen Modulen für Bereiche wie Gesundheitswirtschaft oder Datenschutz und Datensicherheit.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Malte Passarge Ablauf und Kosten des Zertifizierungsverfahrens und was das Hamburger Compliance Zertifikat aus Unternehmensperspektive auszeichnet.
Weitere Informationen zum Hamburger Compliance Zertifikat finden Sie unter https://www.hamburger-compliance-zertifikat.de/.
Compliancerisiken im Unternehmen – Subjektives Risikoempfinden und objektive Eintrittswahrscheinlichkeit
Dr. Tobias Eggers ist Strafverteidiger; Partner bei einer der wesentlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Boutiquen in Deutschland. Er verteidigt Unternehmen und Führungskräfte, vornehmlich in den Bereichen Geldwäsche, Kapitalmarktstrafrecht und Einziehung. Er leitet zudem die Praxisgruppe Compliance der Kanzlei und berät Unternehmen im Vorfeld von Ermittlungen.
Dr. Tobias Eggers ist erreichbar unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de oder telefonisch unter 0231 958068-12.
Eine sorgfältige Risikoanalyse ist das Fundament eines funktionierenden Compliancemanagements. Voraussetzung ist eine zutreffende Identifizierung und Priorisierung von Risiken. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Compliancerisiken im Unternehmen subjektiv anders wahrgenommen werden als objektiv. Dies kann einerseits dazu führen, dass Compliancerisiken verkannt oder in ihrem Stellenwert unterschätzt werden. In diesem Fall können Schutzlücken im Compliancemanagementsystem und (strafrechtliche) Haftungsrisiken entstehen. Andererseits kann eine fehlerhafte Risikobewertung dazu führen, dass Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen binden, um Compliance-Risiken abzudecken, die eigentlich gar keine sind.
Die Ursachen für diese Bewertungsunterschiede können vielfältig sein: Abweichungen von ökonomischer zu juristischer Perspektive, psychologische Gründe, aber auch fehlende empirische Grundlagen können eine Rolle spielen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Tobias Eggers, welche Faktoren das subjektive Risikoempfinden beeinflussen können und auf welche Mittel und Wege Unternehmen zur Objektivierung von Risiken zurückgreifen können.
Kauf von Steuerdaten aus Dubai – Auswertung von sogenannten „Steuer-CDs“
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Februar eine sog. „Steuer-CD“ von anonymen Informanten aus Dubai gekauft. Das Emirat Dubai ist wegen den niedrigen Steuern für Investoren ein beliebtes Ziel. Das Bundesfinanzministerium befürchtet deshalb, dass dort Vermögenswerte vor dem Zugriff des Fiskus versteckt worden sind.
Dieses Vorgehen der Steuerbehörden war in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten und wurde stets von kontroversen Diskussionen begleitet. Soll der Staat den Diebstahl von Daten fördern, um Steuerstraftaten aufzudecken?
Dr. Christian Rosinus bespricht in der neuen Folge des Criminal Compliance Podcasts, ob das Vorgehen der Bundesregierung legal ist und welche Konsequenzen den betroffenen Steuerpflichtigen jetzt drohen.