40 Jahre Strafverteidigung
Prof. Dr. Matthias Jahn, geb. 1968 in Frankfurt, nach Tätigkeit als Strafverteidiger (98-02), Staatsanwalt (02-05) und wiss. Mitarbeiter BVerfG bis 2013 Lehrstuhl Uni Erlangen-Nürnberg. Seit 2010 Leiter Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung, seit 2013 Direktor Institut für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht der Goethe-Universität, seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG in Nürnberg und Frankfurt (1. Strafsenat).
Wirft man einen Blick auf die letzten 40 Jahre Strafverteidigung, wird eines deutlich: Die Strafverteidigung ist im Wandel. Das gilt auch und insbesondere mit Blick auf die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Nicht zuletzt das Verfahren in der Korruptionsaffäre rund um die Siemens AG hat gezeigt, dass in der Strafverteidigungspraxis vieles in Bewegung ist.
Neben der klassischen Individualverteidigung sind in den letzten Jahren die Unternehmensverteidigung und die präventive Beratung im Compliance-Bereich stärker in den Fokus gerückt. Damit einher geht eine voranschreitende Diversifizierung und Spezialisierung der StrafverteidigerInnen im Wirtschaftsstrafrecht. An die Stelle des einheitlichen Berufsbildes des/der StrafverteidigerIn treten zunehmend verschiedene Sub-Berufsbilder, die zum Teil weit auseinander liegen.
Dr. Christian Rosinus fragt im Interview mit Prof. Dr. Matthias Jahn: Was ist Strafverteidigung – und was ist gute Strafverteidigung? Neben den Vor- und Nachteilen des gewandelten Rollenbildes diskutieren Dr. Rosinus und Prof. Dr. Jahn, welche Änderungen der Branche zukünftig noch bevorstehen könnten. Außerdem geht es im Interview um die Frage, wie die Justiz auf die Veränderungen auf Verteidigerseite reagiert und vor welchen Herausforderungen Gerichte und Staatsanwaltschaften in diesem Zusammenhang stehen.