Compliancerisiken im Unternehmen – Subjektives Risikoempfinden und objektive Eintrittswahrscheinlichkeit
Dr. Tobias Eggers ist Strafverteidiger; Partner bei einer der wesentlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Boutiquen in Deutschland. Er verteidigt Unternehmen und Führungskräfte, vornehmlich in den Bereichen Geldwäsche, Kapitalmarktstrafrecht und Einziehung. Er leitet zudem die Praxisgruppe Compliance der Kanzlei und berät Unternehmen im Vorfeld von Ermittlungen.
Dr. Tobias Eggers ist erreichbar unter eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de oder telefonisch unter 0231 958068-12.
Eine sorgfältige Risikoanalyse ist das Fundament eines funktionierenden Compliancemanagements. Voraussetzung ist eine zutreffende Identifizierung und Priorisierung von Risiken. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Compliancerisiken im Unternehmen subjektiv anders wahrgenommen werden als objektiv. Dies kann einerseits dazu führen, dass Compliancerisiken verkannt oder in ihrem Stellenwert unterschätzt werden. In diesem Fall können Schutzlücken im Compliancemanagementsystem und (strafrechtliche) Haftungsrisiken entstehen. Andererseits kann eine fehlerhafte Risikobewertung dazu führen, dass Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen binden, um Compliance-Risiken abzudecken, die eigentlich gar keine sind.
Die Ursachen für diese Bewertungsunterschiede können vielfältig sein: Abweichungen von ökonomischer zu juristischer Perspektive, psychologische Gründe, aber auch fehlende empirische Grundlagen können eine Rolle spielen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Tobias Eggers, welche Faktoren das subjektive Risikoempfinden beeinflussen können und auf welche Mittel und Wege Unternehmen zur Objektivierung von Risiken zurückgreifen können.