Das neue Hinweisgeberportal in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat vor Kurzem das bundesweit erste anonyme Hinweisgeberportal für Finanzämter auf den Weg gebracht. Damit können BürgerInnen den Finanzbehörden Hinweise über Steuerverfehlungen Dritter geben – auf Wunsch auch anonym. Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich von dem digitalen Hinweisgeberportal eine effizientere Verfolgung von Steuerhinterziehung und einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, unter gleichzeitigem Schutz der Anonymität von WhistleblowerInnen. KritikerInnen sehen Baden-Württemberg mit dem Hinweisgeberportal auf dem besten Weg, eine „Steuer-Stasi“ einzuführen und alle steuerzahlenden BürgerInnen unter Generalverdacht zu stellen.
Ob das Hinweisgeberportal in Baden-Württemberg tatsächlich zu einer steigenden Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren führen wird, bleibt abzuwarten. Auch die Idee einer bundesweiten Einführung eines entsprechenden Hinweisgeberportals war kürzlich in der Diskussion, ist über dieses Stadium bisher aber nicht hinaus.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen aus einer (anonymen) Meldung im Hinweisgeberportal ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren werden kann und welche Möglichkeiten Betroffenen in diesem Fall zur Verfügung stehen.
Hier geht’s zu Folge #7 – Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair
Hier geht’s zu Folge #19 – Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht:
https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode