Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 1: Die wichtigsten Aktionsstränge
Wenn ein Unternehmen Opfer von Straftaten wird, besteht eine ganze Reihe von Handlungspflichten und -möglichkeiten.
Wichtigste Grundlage für sämtliche Aktivitäten ist die Sachverhaltsaufklärung, die sowohl durch interne Untersuchungen als auch unter Umständen durch behördliche Ermittlungen infolge einer Strafanzeige betrieben werden kann. Neben der Abschätzung eigener strafrechtlicher Risiken, sind weitere Optionen zu prüfen. Hierzu gehören arbeitsrechtliche Maßnahmen, ebenso wie die Sicherung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Instrumente wie Arreste, Schadensersatzklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wichtig ist auch stets im Blick zu haben, ob Anzeigeobliegenheiten bei Versicherungen einzuhalten sind oder ob steuerliche Erklärungspflichten erfüllt werden müssen.
Diese Folge bildet den Auftakt zu unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“. Weitere Folgen zu Themen wie Nebenklage, Adhäsionsverfahren, etc. werden in Kürze folgen.