Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 2: Die Nebenklage aus Sicht der Praxis
In Teil 2 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit der Nebenklage, bei der Sie als Geschädigter die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am Strafverfahren haben.
Während Sie als Geschädigter üblicherweise auf die eher passive Rolle als Zeuge im Verfahren beschränkt sind, nehmen Sie als Nebenkläger „aus erster Reihe“ am Verfahren teil. Hinzu kommen wichtige Verfahrensrechte wie Akteneinsichts- oder Fragerechte und eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Im besten Fall können Sie Einfluss auf Verlauf und Ergebnis des Strafverfahrens nehmen.
Für Unternehmen kann die Verfahrensbeteiligung per Nebenklage ein wichtiger Schritt sein, insbesondere um ihre Sicht der Dinge ins Verfahren einzubringen und Reputationsschäden vorzubeugen oder zu mindern. Auch vor dem Hintergrund weiterer zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Verfahren, die Sie in diesem Kontext führen oder noch führen möchten, kann die Nebenklage sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der Unternehmensinteressen sein.
Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen und Vorteile der Nebenklage und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf der Verfahrensbeteiligung per Nebenklage.