Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 3: Das Adhäsionsverfahren
In Teil 3 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit dem Adhäsionsverfahren, bei dem Sie als Geschädigter die Möglichkeit haben, Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen.
Das Adhäsionsverfahren bietet Ihnen als Geschädigten die Möglichkeit, solche Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, Ihnen dabei aber einen eigenen Zivilprozess ersparen. Ähnlich, wie als Nebenkläger (hierzu mehr in der Folge vom 6. November 2020), stehen Ihnen als Adhäsionskläger eigene Rechte im Strafprozess zu.
Im Strafverfahren kommt Ihnen dabei insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz zugute: Anders als im Zivilprozess, wirkt das Strafgericht hier aktiv auf die Aufklärung des Geschehens hin. Die Entscheidung, Ihr Recht im Adhäsionsverfahren geltend zu machen, sollte in jedem Fall aber wohlüberlegt sein, da es auch Nachteile gegenüber der Erhebung einer Zivilklage geben kann.
Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen, Vor- und Nachteile des Adhäsionsverfahrens und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf eines Adhäsionsverfahrens.