Das Wettbewerbsregister
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters ist am 29. Juli 2017 in Kraft getreten. Seit dem 1. Dezember 2021 sind Strafverfolgungsbehörden und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufene Behörden verpflichtet, relevante Rechtsverstöße dem Bundeskartellamt mitzuteilen. Christian Rosinus erläutert die Funktion des Wettbewerbsregisters und weist auf die Möglichkeit der Selbstreinigung hin.