Der Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
Der deutsche Gesetzgeber hat 2019 die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie umgesetzt. Heute gilt das Geschäftsgeheimnisgesetz, welches das Unternehmen besser schützen soll, aber auch vor neue Herausforderungen stellt.
So ist nun erstmals gesetzlich definiert, was ein Geschäftsgeheimnis überhaupt ist – aber was heißt das für die Compliance-Praxis? Und wo besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, um vom GeschGehG geschützt zu werden?
Der Straftatbestand des § 23 GeschGehG ersetzt dabei die Altregelungen des UWG. Mit dem Verbandssanktionengesetz am Horizont dürfte die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft deutlich folgenschwerer werden.
Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick zu den wichtigsten Fragen, die das GeschGehG löst oder weiterhin aufwirft. Dabei ist ebenfalls Thema, für welche Handhabung sich der deutsche Gesetzgeber in einigen Spannungsfeldern, wie z. B. dem Whistle-Blowing, entschieden hat.