Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20. Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist.
Nach einem kurzen Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern wird.