Internal Investigations im Steuerstrafrecht
Dr. Kristina Bexa ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und assoziierte Partnerin bei PKF Fasselt Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwälte in Duisburg. Sie ist insbesondere im Bereich der Tax Compliance, einschließlich der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen und der Aufarbeitung von steuer- und zollstrafrechtlichen Sachverhalten bei Internal Investigations und in der Umsatzsteuer tätig. Frau Dr. Bexa ist telefonisch unter +49 203 30001 265 oder per E-Mail unter Kristina.Bexa@pkf-fasselt.de erreichbar.
In der heutigen Folge spricht Herr Dr. Rosinus mit Frau Dr. Bexa über Internal Investigations im Steuerstrafrecht. Neben den typischen Anlässen geht es unter anderem um die beteiligten Akteure, den Umfang und den klassischen Ablauf einer Internal Investigation.
Außerdem erläutern Herr Dr. Rosinus und Frau Dr. Bexa den Unterschied zwischen der Berichtigungserklärung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Ferner gehen sie darauf ein, welche Auswirkungen die Aufdeckung anderer Straftaten im Rahmen der Internal Investigation haben kann, wenn diese keinen steuerstrafrechtlichen Bezug aufweisen.
Abschließend weisen Herr Dr. Rosinus und Frau Dr. Bexa noch auf die Erforderlichkeit von Folgemaßnahmen hin. Hierbei sprechen sie insbesondere die Evaluierung und Verbesserung eines bereits bestehenden und die erstmalige Implementierung eines Tax Compliance Managements Systems nach erfolgreichem Abschluss einer Internal Investigation an.