Managerhaftung und D&O-Versicherung – Ein Bericht aus der Praxis
Oliver Förster LL.M. (UC Hastings)
Rechtsanwalt | Partner
Attorney-at-Law, CA, USA, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom Finanzwirt
Neben M&A-Transaktionen und dem Gesellschafts- sowie vertraglichen Wirtschaftsrecht bilden die Vertretung von Managern in Haftungsfällen (D&O-Haftung) sowie die Prozessführung (Litigation und Arbitration) Schwerpunkte von Oliver Försters Tätigkeit.
Nach einem Abschluss als Diplom–Finanzwirt studierte Herr Förster an der Universität Osnabrück und wurde 1997 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2000 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Im Jahr 2003 erwarb er zudem am Hastings College of the Law der University of California seinen Master of Law (LL.M.) mit Auszeichnung und wurde anschließend als Rechtsanwalt in Kalifornien zugelassen. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 2003 traf er bei HUTH DIETRICH HAHN ein, 2009 wurde er Partner.
Oliver Förster ist erreichbar unter foerster@hdh.net oder telefonisch unter +4940415250.
Managerhaftung und D&O-Versicherung gehören zu den praxisrelevanten Themen, die in nahezu jedem Compliance-Fall früher oder später eine Rolle spielen. Kommt es zu einem Compliance-Fall im Unternehmen, sehen sich GeschäftsleiterInnen regelmäßig nicht nur mit Ansprüchen von dritter Seite konfrontiert. Wurden auf Leitungsebene Sorgfaltspflichten verletzt, kann auch eine Inanspruchnahme durch das Unternehmen selbst drohen. Die Folgen können für GeschäftsleiterInnen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung werden. Ein effektives und in der Praxis beliebtes Mittel, um den erheblichen finanziellen Risiken vorzubeugen, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Oliver Förster, LL.M., welchen Deckungsschutz eine D&O-Versicherung bieten kann und worauf bei Eintritt eines Schadensfalls zu achten ist. Dabei geht es im Podcast auch um die höchst praxisrelevanten Themen der Nachmeldefristen und des Selbstbehalts.