Rechtsprechungsupdate – EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot
Der EuGH hat sich in einer Entscheidung vom 27. März 2023 (C-365/21) auf Vorlage des OLG Bamberg mit zwei Fragen befasst. Zum einen hatte der Gerichtshof zu prüfen, ob eine nach Art. 55 SDÜ erklärte Ausnahme vom Doppelbestrafungsverbot auch eine Einschränkung des Justizgrundrechts aus Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta bewirken kann. Der EuGH hat dies bejaht. Die zweite Vorlagefrage war, ob die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB die Anwendung der deutschen Ausnahmen rechtfertigt. Laut dem EuGH sei dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ein Beschuldigter soll in Österreich eine kriminelle Vereinigung gegründet und ein betrügerisches Anlagesystem geschaffen haben. Über das Internet soll er unter anderem in Deutschland Menschen zu Investitionen veranlasst haben, die er dann veruntreut haben soll. Er wurde deswegen in Österreich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dessen Verbüßung kam er wegen derselben Tat aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Deutschland in Haft. Zur Last gelegt wurde ihm die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Der Beschuldigte setzte sich mit Rechtsmitteln gegen den EU-Haftbefehl zur Wehr. Das zuständige OLG Bamberg erkannte zwei Grundsatzfragen und legte diese dem EuGH zur Entscheidung vor.
Herr Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung des EuGH ein und erklärt, welche Auswirkungen sie haben könnte.
Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier:
Zur Folge #128 zum Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren geht‘s hier: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr