Rechtsprechungsupdate – Hohe Nachzahlungszinsen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor Kurzem mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verzinsung von Steuernachforderungen verfassungskonform ist. Für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden nach aktueller Rechtslage jährlich 6% Zinsen fällig. Die Höhe des Zinssatzes wurde mit Verfassungsbeschwerden zweier Firmen gerügt – wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Seit dem 8. Juli 2021 ist nun offiziell: Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% p.a. ist für Zeiträume ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig. Das liegt vor allem an dem anhaltenden Niedrigzinsniveau auf den Kapitalmärkten. Einen Wermutstropfen hat die Entscheidung jedoch. Bis zum 31. Dezember 2018 bleibt die alte Regelung anwendbar. Für die Jahre ab 2019 muss der Gesetzgeber jetzt nachbessern – und zwar bis zum 31. Juli 2022.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe und bespricht, was der Beschluss in der Praxis für Steuerpflichtige bedeutet. Dabei geht es auch um die Frage, welche Rolle die Entscheidung künftig für die Verteidigung im Steuerstrafsachen spielen wird.