Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH vom 27. April 2023 in dem Verfahren Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin (Rechtssache C-807/21), die nunmehr vorliegen.
In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Fragen, ob ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gegen ein Unternehmen verhängt werden kann und ob ein objektiver Rechtsverstoß ausreichend ist.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen wegen vermeintlich fehlerhafter Speicherung personenbezogener Daten. Die Datenschutzbehörde vertritt die Auffassung, dass Geldbußen wegen Datenschutzverstößen nach der DS-GVO unmittelbar gegen Unternehmen und unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden verhängt werden können. Das Unternehmen hingegen ist der Ansicht, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn eine Anknüpfungstat einer Leitungsperson nachgewiesen sei.
Dr. Rosinus gibt einen Überblick über die vom Generalanwalt vertretene Rechtsauffassung und zeigt die Relevanz der zu erwartenden Entscheidung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Schuldprinzips auf.