Rechtsprechungsupdate – Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests
Der Vermögensarrest nach § 111e StPO ist eine von Strafverfolgungsbehörden regelmäßig genutzte Möglichkeit, um schon früh im Ermittlungsverfahren Vermögen für eine spätere Wertersatzeinziehung vorläufig zu sichern. Im Wirtschaftsstrafrecht vergehen nicht selten mehrere Jahre, bis eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung vorliegt. Gerade in diesen Fällen kann die Aufrechterhaltung des Vermögensarrests zu einer besonderen Belastung für Betroffene werden und die Schwelle zur Unverhältnismäßigkeit überschreiten.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer neuen Entscheidung vom 31. August 2021 (Az. Ws 718/21) die Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot für unverhältnismäßig erklärt. Dabei hat das OLG Nürnberg betont, dass insbesondere die Dauer der Verfügungsbeschränkung ein wesentlicher Faktor der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist.
Dr. Christian Rosinus bespricht, welche Umstände für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines strafprozessualen Vermögensarrests eine Rolle spielen und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können.
Hier geht’s zu Folge #68 mit Dr. Anouschka Velke, LL.M.: https://criminal-compliance.podigee.io/68-rosinusonair