Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen
Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB sind in ihrer Praxisrelevanz kaum zu unterschätzen und zählen zu den am häufigsten verfolgten Wirtschaftsstraftaten bundesweit. Zu den typischen Fallkonstellationen im Anwendungsbereich des § 266a StGB gehören insbesondere die Verwendung sog. Schein- oder Abdeckrechnungen sowie Fälle sog. Scheinselbständigkeit. Neben den strafrechtlichen Implikationen derartiger Sachverhalte finden sich regelmäßig Überschneidungen zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht, die von einem Ermittlungsverfahren betroffene ArbeitgeberInnen im Blick haben sollten.
Mit Entscheidung vom 1. September 2020 (Az. 1 StR 58/19) hat der Bundesgerichtshof zudem seine Rechtsprechung zum Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt grundlegend geändert und der sprichwörtlich „unendlichen“ Verjährungsfrist des § 266a StGB ein Ende gesetzt.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit nach § 266a StGB drohen kann und welche typischen Probleme und Fallkonstellationen sich im Zusammenhang mit der Vorschrift ergeben. Außerdem geht es im Podcast um die äußerst praxisrelevante Rechtsprechungsänderung des BGH und um die Frage, was die Entscheidung für die Strafverteidigung bedeutet.