U.S. Monitorship – Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet
Nicole Willms ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei Pohlmann & Company in Frankfurt. Seit vielen Jahren berät und unterstützt sie deutsche und internationale Mandanten bei der Entwicklung, Implementierung und Überprüfung von Compliance-Management-Systemen und effektiven Risikomanagement- und Governance-Strukturen. Seit 2016 ist Nicole Willms regelmäßig als Teil der Führungs- und Prüfungsteams in verschiedenen U.S. Monitorships, insbesondere für das U.S. Justizministerium (Department of Justice, DoJ) und die U.S. Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC), tätig.
Sie erreichen Nicole Willms per E-Mail unter nwillms@pohlmann-company.com oder telefonisch unter +49 69 260 1171 46.
Kommt es zu sanktionierbarem Fehlverhalten oder Compliance-Vorfällen im Unternehmen, ist die Beauftragung eines unabhängigen Compliance-Monitors in der U.S.-amerikanischen Rechtspraxis an der Tagesordnung – häufig als Teil eines sog. Settlements zwischen U.S. Behörden und Unternehmen. Obwohl Bemühungen des deutschen Gesetzgebers, ein ähnliches Modell im deutschen Recht zu implementieren, mit der Abkehr vom Verbandssanktionengesetz in der vergangenen Legislaturperiode (vorerst) gescheitert sind, spielt das U.S. Monitorship auch für in Deutschland ansässige Unternehmen eine wichtige Rolle, z.B. wenn sich das Unternehmen wegen Verstößen gegen international wirkende Vorschriften wie den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) strafbar gemacht hat.
Einmal vom Unternehmen beauftragt, hat der Compliance-Monitor die Aufgabe, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Settlement zwischen Behörden und Unternehmen zu überwachen, die Umsetzung der vereinbarten Compliance-Maßnahmen zu kontrollieren und durch Empfehlungen – sog. Recommendations – zu unterstützen. Ziel ist es, die Implementierung eines nachhaltigen Compliance-Management-Systems zu fördern und auf diesem Weg das Risiko zukünftiger Compliance-Verstöße zu reduzieren.
Obwohl die Vereinbarung eines Monitorships bereits konzeptionell keinen Sanktionscharakter haben soll, begegnen Unternehmen dem Monitorship häufig mit Vorbehalten. Dabei kann ein Monitor als Impulsgeber in der praktischen Umsetzung echten Mehrwert für das Unternehmen bringen und die Anordnung des Monitorships zur Compliance-Chance werden.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Nicole Willms, wie ein U.S. Monitorship in der Praxis funktioniert, was auf betroffene Unternehmen zukommen kann und wie es gelingt, das Monitorship aktiv mitzugestalten.