Whistleblowing und Compliance-Praxis – Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
Das Thema Whistleblowing und der richtige Umgang mit HinweisgeberInnen ist ein Dauerbrenner für Unternehmen von Mittelstand bis Großkonzern und gewinnt weiter an Relevanz. Ein funktionierendes Hinweisgeber-System ist aus einer umfassenden Compliance-Organisation kaum mehr wegzudenken.
Nicht nur die bekannten pressewirksamen Whistleblowing-Skandale rund um Julian Assange und Edward Snowden haben das Thema Whistleblowing in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Am 16. Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 – Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten, die sich eine europaweite Stärkung des Schutzes von WhistleblowerInnen auf die Fahnen geschrieben hat. Damit steht der Hinweisgeberschutz auch ganz offiziell auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers, der noch bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hat, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Worauf müssen sich Unternehmen nun einstellen?
Im Gespräch mit Dr. Thomas Altenbach, Rechtsanwalt im Bereich Compliance bei AC Tischendorf in Frankfurt am Main sowie Gründer und CEO von LegalTegrity, bespricht Dr. Christian Rosinus, welche Fragen sich für Unternehmen und Führungskräfte rund um das Thema Whistleblowing stellen können. Dr. Altenbach gibt einen Einblick in die Bestandteile eines Hinweisgeber-Systems, welche Hinweisgeber-Lösungen für Unternehmen in Frage kommen können und wie deren Implementierung gelingen kann. Abschließend diskutieren Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach den neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz und in welchen Punkten sich dieser von der EU-Richtlinie unterscheidet.