Wirtschaftsstrafrecht und Brexit

Zum 31. Januar 2020 ist mit Großbritannien zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Mitgliedstaat offiziell aus der EU ausgetreten. Der sog. Brexit hat Wellen geschlagen hat, auch in rechtlicher Hinsicht. Was bedeutet der Brexit für die internationale wirtschaftsstrafrechtliche Praxis und Strafverteidigung?
Nach langwierigen Austrittsverhandlungen und einer Übergangsphase haben sich Großbritannien und die EU auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geeignet, das in seinem Regelungsspektrum weit über klassische Freihandelsabkommen hinausgeht. Neben Bestimmungen zu Handel und Wettbewerb regelt das Abkommen unter anderem die zwischenstaatliche Kooperation in den Bereichen der Strafverfolgung, Rechtshilfe und justiziellen Zusammenarbeit. Sowohl die Themen Informationsaustausch und Auslieferung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind seit dem Brexit maßgeblich durch das Handels- und Kooperationsabkommen bestimmt. Hinzu kommen die höchst praxisrelevanten Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenstände.
Im Gespräch mit Dr. Michelle Wiesner-Lameth bespricht Dr. Christian Rosinus, was das Abkommen für die wirtschaftsstrafrechtliche Beratungs- und Verteidigungspraxis bedeutet, wie sich Fragen der Auslieferung und Rechtshilfe nach dem Brexit gestalten und welche Rolle das Doppelbestrafungsverbot in diesem Zusammenhang spielt. Abschließend diskutieren Dr. Michelle Wiesner-Lameth und Dr. Christian Rosinus zum Thema der sog. Fraud Litigation, welche Möglichkeiten das Abkommen Geschädigten von Straftaten bietet, um verschobene Vermögensgegenstände auch grenzüberschreitend sichern zu können.