Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts
Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts steht in den Startlöchern: Mit dem bundesweiten Wettbewerbsregister können öffentliche Auftraggeber künftig einfach prüfen, ob Bieter wegen begangener Wirtschaftsdelikte von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. Ein Eintrag im Wettbewerbsregister kann für Unternehmen folglich das Aus bei öffentlichen Vergabeverfahren bedeuten. Einmal eingetragen, kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis ein rechtskräftig festgestellter Verstoß wieder aus dem Wettbewerbsregister gelöscht wird.
Auch wenn Abfragen aus dem Register nach aktuellem Stand noch nicht möglich sind, sollten Unternehmen das Thema unbedingt auf dem Schirm haben. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf die vorzeitige Löschungsmöglichkeit von Einträgen, wenn das Unternehmen eine sog. vergaberechtliche Selbstreinigung nachweisen kann.
Dr. Christian Rosinus bespricht, was die Einführung des Wettbewerbsregisters für Unternehmen bedeutet und unter welchen Voraussetzungen mit einem Eintrag ins Wettbewerbsregister zu rechnen ist. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, welche Compliance-Anforderungen die vergaberechtliche Selbstreinigung an Unternehmen stellt.
Hier geht’s zum Entwurf der Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung: