Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige
Die „Goldene Brücke“ – strafbefreiende Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gilt oft als „goldene Brücke“, die den Weg aus der Straftat zurück in die Legalität in Fällen der Steuerhinterziehung ebnet. In der Praxis erweist sie sich nicht selten als tückische Haftungsfalle.
Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, warum das bloße „Nachmelden“ nicht ausreicht und welche Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Zudem geht Dr. Rosinus auch auf andere Rechtsfelder ein, in denen „Selbstanzeigen“ eine strafbefreiende Wirkung haben können.
Doch rettet die Selbstanzeige wirklich vor allen rechtlichen Folgen? Dr. Rosinus warnt vor den tückischen Nebenwirkungen abseits des Strafrechts, insbesondere der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die persönliche Zuverlässigkeit. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps von Dr. Rosinus zur sofortigen Risikominimierung und erfahren, wie moderne Tax-Compliance-Strukturen helfen, Fehler von vornherein zu vermeiden und im Ernstfall wirksame Verteidigungsmöglichkeiten offenzuhalten.
Eine Folge, die Sie auf keinen Fall verpassen möchten.
Hier geht´s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“.
Hier geht´s zur Folge „Pflichten und Rechtsfolgen nach AWV/AWG bei Zahlungen mit Auslandsbezug“.
Compliancerisiken infolge des Einsatzes von Softwarefunktionalitäten – Interview mit Patrick Späth
Herr Dr. Christoph Ritzer ist Rechtsanwalt und Partner bei Norton Rose LLP. Er ist seit über 16 Jahren auf Datenschutz- und Technologierecht spezialisiert und gilt als einer der führenden deutschen Anwälte im Datenschutz und bei der Beratung zu Cyber-Vorfällen.
Patrick Späth ist Rechtsanwalt und Partner bei HWCL Hagel Wiedmann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin. Er berät nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen Compliance, Corporate Governance Environmental Social Governance („ESG“) – Regulierung. In diesem Zusammenhang begleitet er interne Untersuchungen, Due-Diligence-Prozesse und bewertet Compliance-Management-Systeme.
Außerdem ist er als Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig, wo er die Fachgebiete Compliance, interne Untersuchungen und ESG lehrt.
Herr Patrick Späth ist telefonisch unter +49 178 4791265 oder per E-Mail unter patrick.spaeth@hwcl.de erreichbar.
Compliancerisiken infolge des Einsatzes von Softwarefunktionalitäten – Interview mit Patrick Späth
Technical Compliance: Haftungsfragen und Risikomanagement im Zeitalter von KI
Software steckt heute in nahezu allen Alltagsgegenständen – und genau darin liegt ein oft unterschätztes Risiko. In der neuesten Folge des Criminal Compliance Podcasts begrüßt Dr. Christian Rosinus den Rechtsanwalt Patrick Späth und spricht mit ihm darüber, welche rechtlichen Gefahren entstehen, wenn softwarebetriebene Geräte Fehlentscheidungen treffen oder Daten fehlerhaft verarbeitet werden.
Dabei geht es nicht nur um abstrakte IT-Probleme: Vom Haushaltsgerät bis hin zu komplexen Systemen im Börsenhandel zeigt Patrick Späth, wie schnell technische Fehler zu einem Risiko für Compliance-Verstöße werden können. Er beleuchtet, an welchen Stellen Risiken typischerweise entstehen, sei es durch Programmierfehler, unzureichende Datenqualität oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wer in solchen Konstellationen eigentlich verantwortlich ist und welche konkreten Pflichten bestehen, um derartige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Abschließend zeigen die beiden auf, warum ein Technisches Compliance Management System („TCMS“) künftig eine zentrale Rolle spielen wird. Unternehmen können damit nicht nur Risiken kontrollieren, sondern zugleich die Grundlage für verlässliche Softwarelösungen schaffen.
Ostergrüße 2026
Frohe Ostern allerseits!
Dr. Christian Rosinus und das Rosinus-on-air-Team wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage!
Kennen Sie schon unser Interview mit dem Osterhasen?