



Brennpunkte der Healthcare-Compliance
Prof. Dr. Hendrik Schneider ist Rechtsanwalt und Kanzleigründer in Wiesbaden. Nach Studium, Promotion und Referendariat im Mainz habilitierte er sich 2003 für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. 2006 wurde er an der Universität Leipzig zum ordentlichen Professor ernannt. Während seiner Tätigkeit als Professor war er bereits als Verteidiger tätig. 2020 machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig und berät seitdem Mandaten zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts mit einem besonderen Schwerpunkt im Medizinstrafrecht.
Prof. Dr. Hendrik Schneider ist erreichbar unter: info@hendrikschneider.eu
In der heutigen Folge geht es um die Brennpunkte der Healthcare-Compliance, die Herr Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit unserm Gast Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider bespricht. Nach einer kurzen Vorstellung berichtet Herr Prof. Schneider von seiner Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren zu den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Anschließend gibt er im Gespräch mit Herrn Dr. Rosinus einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche der (strafrechtlichen) Healthcare-Compliance. Anhand verschiedener Beispielsfälle erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Prof. Schneider die relevantesten Konstellationen der Korruption im Gesundheitswesen. Daran anknüpfend gibt Herr Prof. Schneider einen Ausblick auf zu erwartende Reformen und Diskussionen im Bereich der Healthcare-Compliance, die sich u.a. aus der fortschreitenden Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen ergeben. Im Anschluss beleuchten die Gesprächspartner die praktische Relevanz des Abrechnungsbetrugs und dessen Verknüpfungen zum Sozialrecht. Abschließend gibt Herr Prof. Schneider konkrete Compliance-Tipps für Kliniken.
Gutachten und Legal Opinions in Steuerstrafverfahren
Geboren 1978 in Duisburg; 1999 – 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Albertus-Magnus-Universität in Köln; 2004 – 2006 Referendariat in Bonn mit anschließender Tätigkeit als Rechtsanwalt in Bonn bis 2007; 2010 Promotion im Steuerstrafrecht bei Prof Dr. Wolfgang Joecks in Greifswald (Thema: Betrug und Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen); Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Universität zu Köln seit 2017, Zertifizierter Fachberater für Steuerstrafrecht, Fachliche Leitung des Zertifizierten Fachberaters Wirtschaftsstrafrecht; 2007 bis 2020 Staatsanwalt, Abt. für Wirtschaftskriminalität, Schwerpunkte: Internationales Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Korruptionsstrafrecht und Korruptionsprävention, Strafprozessrecht; Seit 2021 Partner bei Streck Mack Schwedhelm, Tätigkeitsschwerpunkte (Internationales) Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Im Fokus der heutigen Folge stehen Gutachten und Legal Opinions im Steuerstrafverfahren. Zu Gast bei Herr Dr. Christian Rosinus ist Herr Dr. Sebastian Peters von der Kanzlei STRECK MACK SCHWEDHELM. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Peters steigen die beiden in das praxisrelevante Thema ein.
Zunächst gibt Herr Dr. Peters einen Überblick über die wesentlichen Problemfelder, die mit steuerlichen Gutachten in der Strafrechtspraxis einhergehen. Dabei geht er auch auf mögliche Konfliktpunkte ein, die aufgrund des Zusammentreffens der verschiedenen Professionen – in Form der Staatsanwaltschaft, Steuerrechtskanzleien, Gerichten und Strafrechtlern – entstehen können. Zudem wird auch auf die Problematik des Gefälligkeitsgutachten und dessen Merkmale eingegangen. Die Gesprächspartner beleuchten Bereiche, in denen steuerliche Gutachten von besonderer Wichtigkeit sind und gehen auch auf die Bedeutung solcher Gutachten in Strafverfahren ein.
In der Folge gibt Herr Dr. Peters wichtige Tipps, die bei der Beauftragung und der Gutachtenerstellung beachtet werden sollten. Im weiteren Verlauf geben die Interviewpartner einen Überblick über weitere Präventionsmaßnahmen im steuerstrafrechtlichen Kontext. Sie gehen ferner auf die Spezifika der Verteidigung im Zusammenhang mit steuerlichen Gutachten ein.
Schließlich machen Herr Rosinus und Herr Peters noch auf die Bedeutung des Wordings, insbesondere die Problematik englischer Legal Opinions aufmerksam.
Das Bußgeldverfahren im Kartellrecht

In der heutigen Folge geht es um das Bußgeldverfahren im Kartellrecht. Im Gespräch mit Herrn Dr. Christian Rosinus gibt unser Gast Herr Dr. Kim Manuel Künstner von der Kanzlei SCHULTE Rechtsanwälte einen Überblick über das breite Spektrum kartellrechtlicher Verfahren. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Künstner besprechen die beiden die kürzlich von der EU-Kommission verhängte Geldbuße wegen einer Kartellabsprache im Pharmabereich.
Daran anknüpfend erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Dr. Künstner die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und europäischen Kartellrechts. Anschließend besprechen sie die besondere Rolle von Kronzeugen in kartellrechtlichen Verfahren und die Vorteile, Nachteile und Risiken, die die Rolle als Kronzeuge mit sich bringt.
Abschließend geben sie einen Überblick über die Besonderheiten des Kartellbußgeldverfahrens, sowohl am Beispiel von Durchsuchungen als auch in Bezug auf drohende Sanktionen und mögliche Schadensersatz- und Regressansprüche.