



die europäische E-Evidence-Verordnung
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die europäische E-Evidence-Verordnung, die im Juni 2023 vom Europäischen Parlament beschlossen und vom Rat der EU angenommen wurde.
Durch die Regelungen, die in drei Jahren in Kraft treten sollen, sollen strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch grenzüberschreitende Beschlagnahmen von elektronischen Beweismitteln vereinfacht werden.
Dr. Rosinus erläutert den Stand das Gesetzgebungsverfahren und den Hintergrund der Verordnung. Sodann gibt er einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des europäischen Gesetzespakets, zu dem noch eine korrespondierende Richtlinie gehört. Im Anschluss geht er auf Kritikpunkte ein und zieht ein Fazit zu dem Gesetzgebungsvorhaben.
Investigation proceedings in Germany

In this episode, Mirjam Hannah Steinfeld is once again the guest on the podcast. The topic of this episode are the investigation proceedings under German criminal procedural law. A particular focus is on the public prosecutor’s office and its tasks.
Mirjam starts by explaining the different phases of criminal proceedings. She goes into detail on the role of the public prosecutor’s office and highlights some particularities of the public prosecutors’ offices in Germany. Further, Christian and Miriam discuss which other authorities are involved in the investigation proceedings and their role vis-à-vis public prosecutors’ offices. Mirjam then explains the various ways in which the preliminary proceedings can be terminated.
Finally, Mirjam addresses the role of defence lawyers, especially in pre-trial proceedings. She once again goes into some special features of German criminal proceedings.
Steuerhinterziehung und Kryptowährungen

Im „Criminal Compliance Podcast“ steht die Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen im Fokus. Dr. Christian Rosinus spricht heute mit seinem Kanzleikollegen und Experten für IT-Strafrecht und Kryptowährungen Dr. Mathias Grzesiek.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sowohl der Verkauf gegen Fiatwährungen als auch der Tausch von Kryptowährungen werden als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte angesehen. Es besteht die ernste Konsequenz, dass die Nichtangabe dieser Gewinne den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann und zu erheblichen Strafen führt.
Die Zuordnung der Transaktionen zu den Steuerpflichtigen stellt die Finanzämter vor eine Herausforderung. Anders als bei Wertpapiergeschäften, bei denen die Depot-Banken die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen, findet bei Kryptobörsen keine direkte Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Krypto-Börsen statt. Viele Anleger auf solchen Börsen gehen daher fälschlicherweise davon aus, dass die Transaktionen komplett anonym erfolgen und die Finanzämter auf ihre Ehrlichkeit angewiesen sind.
Um dennoch an relevante Daten zu gelangen, hat die Finanzverwaltung NRW kürzlich begonnen, Sammelauskunftsersuchen an in Deutschland aktive Krypto-Börsen zu stellen. Dabei wurden Daten der Nutzer abgefragt, die zwischen 2015 und 2017 jährlich über 50.000 Euro umgesetzt haben. Durch diese Auskünfte können die Ermittler die öffentlich abrufbaren Blockchain-Daten den Steuerpflichtigen zuordnen.
Das Ausmaß der potenziellen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen wird laut Medienberichten auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt, und das betrifft bisher nur das Bundesland NRW.
Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit ihre Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig angegeben haben, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe eine Selbstanzeige zu stellen, um straffrei zu bleiben.