.
Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
Wenn es zu unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100 Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch teilnimmt.
Für betroffene Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige gelingen kann.
Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 1: Die wichtigsten Aktionsstränge
Wenn ein Unternehmen Opfer von Straftaten wird, besteht eine ganze Reihe von Handlungspflichten und -möglichkeiten.
Wichtigste Grundlage für sämtliche Aktivitäten ist die Sachverhaltsaufklärung, die sowohl durch interne Untersuchungen als auch unter Umständen durch behördliche Ermittlungen infolge einer Strafanzeige betrieben werden kann. Neben der Abschätzung eigener strafrechtlicher Risiken, sind weitere Optionen zu prüfen. Hierzu gehören arbeitsrechtliche Maßnahmen, ebenso wie die Sicherung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Instrumente wie Arreste, Schadensersatzklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wichtig ist auch stets im Blick zu haben, ob Anzeigeobliegenheiten bei Versicherungen einzuhalten sind oder ob steuerliche Erklärungspflichten erfüllt werden müssen.
Diese Folge bildet den Auftakt zu unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“. Weitere Folgen zu Themen wie Nebenklage, Adhäsionsverfahren, etc. werden in Kürze folgen.
Wahrheit oder Lüge – Kriterien für die Glaubhaftigkeit einer Aussage
Eine glaubhafte Aussage von einer Falschaussage unterscheiden zu können, ist gerade im Strafverfahren eine unverzichtbare Fähigkeit. In der Hauptverhandlung beurteilt das Gericht unter anderem anhand sogenannter Realkennzeichen oder Realitätskriterien die Glaubhaftigkeit einer Aussage. Das Ergebnis kann den Ausschlag geben über Freispruch oder Verurteilung.
Dabei kann eine Vielzahl von Indizien Aufschluss über den Wahrheitsgehalt einer Aussage geben. Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung kommt es insbesondere darauf an, wie detailreich und konkret das Kerngeschehen beschrieben wird. Andere Realitätskriterien sind subtiler, wie die Beschreibung von Nebensächlichkeiten oder Komplikationen im Ablauf. Auch Feinheiten wie die Wortwahl der oder des Aussagenden können Ihnen als Zuhörer einen Hinweis darauf geben, ob Sie es mit einer glaubhaften Aussage oder einer erfundenen Geschichte zu tun haben.
Dr. Christian Rosinus bespricht, worauf Gerichte, Ermittlungspersonen und Verteidigerinnen und Verteidiger in der Vernehmung achten und welche Merkmale eine Aussage als Wahrheit oder Täuschung kennzeichnen können.
Zeugen im Strafverfahren: Was sind Ihre Rechte und Pflichten und wie können Sie die drei größten Fehler vermeiden?
In dieser Folge lernen Sie, wie Sie sich als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren verhalten sollten. Insbesondere geht es um die drei gravierendsten Fehler, die Ihnen bei der Zeugenvernehmung unterlaufen können, und wie Sie sie vermeiden.
Als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren nehmen Sie eine wichtige rechtsstaatliche Rolle ein, weil Sie zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Für die meisten ist die Situation der Zeugenvernehmung nicht alltäglich. Gerade deshalb ist eine gute Vorbereitung wichtig, damit Sie sich mit Ihrer Aussage und Ihrem Verhalten nicht unbedacht selbst schaden und die Situation souverän meistern können. Fehler können im schlimmsten Fall (straf-)rechtliche Konsequenzen für Sie selbst haben.
Workplace Investigations

Der richtige Umgang mit Fällen von Belästigung und Diskriminierung im Arbeitsumfeld ist ein Balanceakt. Arbeitgeber sind in der Pflicht, jeglicher Art von Diskriminierung konsequent Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig müssen sie die Rechte aller Beteiligten schützen und eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für Whistleblower und Hinweisgeber schaffen.
Über Workplace Investigations und Compliance-Maßnahmen können Unternehmen aktiv an der Aufklärung und Prävention von Fehlverhalten im Unternehmen teilhaben und gleichzeitig wichtige Beiträge zu einer positiven Unternehmenskultur leisten.
Jan-Patrick Vogel und Dr. Christian Rosinus diskutieren an der Schnittstelle von Arbeits- und Strafrecht, wie Unternehmen und Führungskräften der Balanceakt im Umgang mit Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz gelingen kann und wie präventive MeToo-Compliance in der Praxis aussehen kann.
Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie – Teil 2

Der Druck auf Unternehmen wächst, von Mittelstand bis Großindustrie. Das geplante Verbandssanktionengesetz könnte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und das Sanktionsregime für Unternehmen grundlegend verändern. Zugleich stellt der Entwurf Unternehmen vor neue Compliance-Herausforderungen.
Nachdem sich zahlreiche Wirtschaftsverbände und Vertreter aus Anwaltschaft und Forschung kritisch zum Entwurf geäußert haben, bekommt das Gesetzesvorhaben auch im Bundesrat kräftig Gegenwind. Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats haben sich in einer am 8. September 2020 veröffentlichten Stellungnahme für eine Ablehnung des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Für den 18. September 2020 ist eine Diskussion im Plenum des Bundesrats vorgesehen.
Dr. Tobias Brouwer und Dr. Christian Rosinus diskutieren den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie, welche Anreize und potenzielle Fallstricke der Entwurf für Unternehmen bereithält und wie sich ein Verbandssanktionengesetz auf die Compliance-Praxis in Unternehmen auswirken könnte.
Hier finden Sie die Ausschussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/440-1-20.html