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Unternehmen im Spannungsfeld zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten, vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert, riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19).
Dr. Christian Rosinus bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen.
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH im Volltext: https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20
Die Silvesterfolge – 2021 im Rückspiegel
2021 war ein außergewöhnliches und turbulentes Jahr, auch für uns beim Criminal Compliance Podcast. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, einen Blick zurück zu werfen und Danke zu sagen: Danke an unsere Hörerinnen und Hörer, Abonnentinnen und Abonnenten, Interviewgäste und Unterstützer sowie das gesamte Produktionsteam.
Außerdem gibt es einen Blick hinter die Kulissen des Criminal Compliance Podcasts: Wir verraten die meistgehörte Folge 2021!
Wir wünschen ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr! 2022 sind wir zurück mit vielen spannenden Interviews und Themen.
Frohe Weihnachten!
2021 war ein außergewöhnliches und turbulentes Jahr, auch für uns beim Criminal Compliance Podcast. Danke an unsere Hörerinnen und Hörer, Abonnentinnen und Abonnenten, Interviewgäste und Unterstützer sowie das gesamte Produktionsteam. Wir wünschen schöne Feiertage und ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest.
Managerhaftung und D&O-Versicherung – Ein Bericht aus der Praxis
Oliver Förster LL.M. (UC Hastings)
Rechtsanwalt | Partner
Attorney-at-Law, CA, USA, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom Finanzwirt
Neben M&A-Transaktionen und dem Gesellschafts- sowie vertraglichen Wirtschaftsrecht bilden die Vertretung von Managern in Haftungsfällen (D&O-Haftung) sowie die Prozessführung (Litigation und Arbitration) Schwerpunkte von Oliver Försters Tätigkeit.
Nach einem Abschluss als Diplom–Finanzwirt studierte Herr Förster an der Universität Osnabrück und wurde 1997 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2000 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Im Jahr 2003 erwarb er zudem am Hastings College of the Law der University of California seinen Master of Law (LL.M.) mit Auszeichnung und wurde anschließend als Rechtsanwalt in Kalifornien zugelassen. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 2003 traf er bei HUTH DIETRICH HAHN ein, 2009 wurde er Partner.
Oliver Förster ist erreichbar unter foerster@hdh.net oder telefonisch unter +4940415250.
Managerhaftung und D&O-Versicherung gehören zu den praxisrelevanten Themen, die in nahezu jedem Compliance-Fall früher oder später eine Rolle spielen. Kommt es zu einem Compliance-Fall im Unternehmen, sehen sich GeschäftsleiterInnen regelmäßig nicht nur mit Ansprüchen von dritter Seite konfrontiert. Wurden auf Leitungsebene Sorgfaltspflichten verletzt, kann auch eine Inanspruchnahme durch das Unternehmen selbst drohen. Die Folgen können für GeschäftsleiterInnen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung werden. Ein effektives und in der Praxis beliebtes Mittel, um den erheblichen finanziellen Risiken vorzubeugen, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Oliver Förster, LL.M., welchen Deckungsschutz eine D&O-Versicherung bieten kann und worauf bei Eintritt eines Schadensfalls zu achten ist. Dabei geht es im Podcast auch um die höchst praxisrelevanten Themen der Nachmeldefristen und des Selbstbehalts.
Rechtsprechungsupdate – Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests
Der Vermögensarrest nach § 111e StPO ist eine von Strafverfolgungsbehörden regelmäßig genutzte Möglichkeit, um schon früh im Ermittlungsverfahren Vermögen für eine spätere Wertersatzeinziehung vorläufig zu sichern. Im Wirtschaftsstrafrecht vergehen nicht selten mehrere Jahre, bis eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung vorliegt. Gerade in diesen Fällen kann die Aufrechterhaltung des Vermögensarrests zu einer besonderen Belastung für Betroffene werden und die Schwelle zur Unverhältnismäßigkeit überschreiten.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer neuen Entscheidung vom 31. August 2021 (Az. Ws 718/21) die Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot für unverhältnismäßig erklärt. Dabei hat das OLG Nürnberg betont, dass insbesondere die Dauer der Verfügungsbeschränkung ein wesentlicher Faktor der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist.
Dr. Christian Rosinus bespricht, welche Umstände für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines strafprozessualen Vermögensarrests eine Rolle spielen und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können.
Hier geht’s zu Folge #68 mit Dr. Anouschka Velke, LL.M.: https://criminal-compliance.podigee.io/68-rosinusonair
Compliance Update zum Koalitionsvertrag 2021
In der heutigen Folge des Criminal Compliance Podcasts widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ des Regierungsbündnisses aus SPD, FDP und den Grünen.
Die Koalition hat einige Themen auf die Agenda gesetzt, welche für den Bereich der Compliance relevant sind. Hierzu gehört die Erweiterung von Compliance-Pflichten und die Anpassung der Unternehmenssanktionierung. Daneben gibt es Pläne zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie Finanzkriminalität. Auch sollen bereits geplante Gesetzesvorhaben, wie die EU-Whistleblower-Richtlinie oder das Lieferkettengesetz, zeitnah umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen werden in der Praxis dazu führen, dass bestehenden Compliance-Regelungen erweitert oder angepasst werden müssen. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen.