Compliance und Berufsrecht
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Standorten von Hamburg bis Mannheim. Prof. Römermann gehört zu den renommiertesten Experten im Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland. Darüber hinaus berät Prof. Römermann zu Fragen des Gesellschafts- und Insolvenzrechts sowie zum internationalen Wirtschaftsrecht. Er lehrt als Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen. Am 5. Mai 2021 wird Prof. Römermann als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf „Legal Tech“ ausführlich Stellung nehmen.
Prof. Römermann ist erreichbar unter volker.roemermann@roemermann.com oder telefonisch unter 0511 326600. Prof. Römermanns Podcast „Römermanns Lounge“ finden Sie unter https://www.podcast.de/podcast/796365/ und überall, wo es Podcasts gibt.
Als eines der großen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode will der Gesetzgeber das anwaltliche Berufsrecht neu regeln. Die entsprechenden Regierungsentwürfe vom 20. Januar 2021 werden aktuell im Bundestag beraten; eine Entscheidung ist noch vor der Sommerpause zu erwarten. Eines ist jetzt schon klar: Dem anwaltlichen Berufsrecht stehen tiefgreifende Veränderungen bevor. Neben Modernisierungen im Personengesellschaftsrecht und im Bereich Legal Tech steht die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung – kurz BRAO – im Zentrum des Gesetzgebungsvorhabens, die u.a. Fragen der Einführung von Compliance in Rechtsanwaltskanzleien und der Interessenkollision neu regelt.
Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren stellt sich häufig die Frage nach einer Interessenkollision, insbesondere im Hinblick auf die Vertretung von Gesellschaftsorganen und Gesellschaft. Der Gesetzentwurf regelt die anwaltlichen Pflichten zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausführlicher und unter Änderung der bestehenden Rechtslage. Die Neuregelung ist nicht nur begrifflich schwer zu fassen und einzugrenzen, sondern bringt auch Nachweisprobleme mit sich. Jedenfalls dürfte sich der Prüfungsaufwand für BerufsträgerInnen deutlich erhöhen, sollte der Regierungsentwurf in seiner aktuellen Fassung Gesetz werden.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Prof. Dr. Volker Römermann Stärken und Schwächen des Gesetzentwurfs und wie sich die Reform des Berufsrechts auf die Verteidigungs- und Compliancepraxis auswirken könnte. Es wird diskutiert, welche Compliance-Maßnahmen der Gesetzentwurf für Rechtsanwaltskanzleien vorsieht, nachdem sich der ursprüngliche Vorschlag, einen Compliance Officer zur verpflichtenden Institution in Rechtsanwaltskanzleien zu machen, in der aktuellen Entwurfsfassung nicht mehr wiederfindet. Vor dem Hintergrund des anstehenden Verbandssanktionengesetzes geht es beim Thema Interessenkollision außerdem um die Zulässigkeit der Vertretung unter Einsatz sogenannter chinese walls – insbesondere im Spannungsfeld zwischen interner Untersuchung und Unternehmensverteidigung.