Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz – Was gilt für Unternehmen?
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland in Kraft. Dieses Gesetz soll Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch die Anordnung von Sorgfaltspflichten für die Unternehmen verhindern. Das Besondere der Regelung ist, dass auch das Handeln der Vertragspartner und weiterer mittelbarer Zulieferer erfasst wird. Die Verantwortung deutscher Unternehmer endet dann nicht mehr am eigenen Werktor.
Eine Kernpflicht des Lieferkettengesetzes besteht in der sorgfältigen Risikoanalyse. Hierbei sollen Risiken erstens erkannt, zweitens bewertet und zuletzt dokumentiert werden. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Landschaft birgt die Umsetzung der Risikoanalyse in der Praxis stellenweise erhebliche Schwierigkeiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Pflichten ist empfehlenswert, denn bei Missachtung können empfindliche Geldbußen drohen.
Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sind, welche Risiken drohen können und welche Handlungsoptionen bestehen.