Unternehmen im Spannungsfeld zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten, vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert, riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19).
Dr. Christian Rosinus bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen.
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH im Volltext: https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20