Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch geblieben?
Im Gespräch sind in dieser Folge Mirjam Hannah Steinfeld und Dr. Mathias Grzesiek.
Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen.
Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.
Diese Woche gibt es eine Sonderfolge! Heute sprechen Mirjam Hannah Steinfeld und Dr. Mathias Grzesiek über das Unternehmenssanktionsrecht und fragen sich, ob es niemals gekommen aber doch geblieben ist.
Seit über zehn Jahren wird dieses Thema in Deutschland immer wieder heiß diskutiert. In der letzten Legislaturperiode war es dann endlich soweit und das lang ersehnte und viel kritisierte Verbandssanktionengesetz wurde in den Bundestag eingebracht. Mit dem Regierungswechsel ist es allerdings wieder stiller um das Unternehmenssanktionsrecht geworden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Thema an Relevanz verloren hat.
Beide Hosts sprechen darüber, nach welchen Regelungen Geldbußen gegen Unternehmen festgesetzt werden können. Insbesondere sprechen Sie auch über die Höhe von möglichen Geldbußen gegen Unternehmen.
Sodann geht noch um den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes. Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek sprechen darüber, warum der Entwurf gescheitert ist. Hiernach geht es darum, dass es aktuell wieder konkrete politische Absichten gebe, ein Sanktionsrecht für Unternehmen zu schaffen. Zuletzt sprechen Sie noch darüber, welche Inhalte in dem neuen Entwurf möglich sind.