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Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung?
In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus zwei aktuelle Entscheidungen zum Thema Korruption.
Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit der Rechtsfrage befasst, ob die Eigentümer eines ausländischen Unternehmens taugliche Empfänger einer Bestechungszahlung sein können.
Hierzu passt die Frage, mit der sich der Bundesfinanzhof beschäftigt hat. Der BFH hatte zu klären, wann eine Provisionszahlung vom Finanzamt als Bestechung eingestuft werden kann und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das steuerliche Abzugsverbot greift.
In der Compliance-Praxis gehören Fragen zu den strafrechtlichen Risken bei Provisionszahlungen sowie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Zahlungen zu den absoluten Dauerbrennern.
Die Entscheidung des BGH finden Sie unter: https://openjur.de/u/2364613.html
Die Entscheidung des BFH finden Sie unter: https://openjur.de/u/2349757.html
Geschäftsführung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs auf Unternehmen

Kriegsverbrechen dürften viele in erster Linie nicht mit Compliance in Verbindung bringen. Dabei sind Völkerstrafrecht und Unternehmensstrafrecht historisch eng miteinander verwoben. Heute steigt mit der stetig zunehmenden Internationalität im Geschäftsverkehr das unternehmerische Risiko, insoweit in den Fokus der Behörden zu geraten. Denkbar sind hierbei insbesondere Vorwürfe wegen Ausbeutung oder der Lieferung von Produkten, die für Straftaten nach dem VStGB eingesetzt werden.
Im Interview mit Dr. Christian Rosinus berichtet Dr. Mayeul Hiéramente, wie Völkerstrafrecht funktioniert, wo Risiken für Unternehmen liegen und welche Entwicklungen in diesem wichtigen und komplexen Bereich zu erwarten sind.
Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung
Wann können Manager für Straftaten im Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden? Und wie kann dieses Risiko verringert werden?
In einem Urteil im Frühjahr dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof die Stellung eines weisungsbefugten Vorgesetzten ausreichen lassen, um eine Unterlassungstäterschaft wegen Straftaten im Unternehmen anzunehmen.
Dr. Christian Rosinus nimmt die Entscheidung zum Anlass, die Grundlagen der strafrechtlichen Managerhaftung und die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu besprechen. In der neuen Folge des Podcasts erfahren Sie ebenfalls, welche präventiven Compliance-Maßnahmen der Verhinderung einer strafrechtlichen Managerhaftung helfen können.
Die Entscheidung des BGH vom 30. März 2021 (3 StR 474/19) finden Sie unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=118351&pos=0&anz=1
Die Entscheidung des OLG München vom 21. Mai 2021 (17 U 1476/20) finden Sie unter https://openjur.de/u/2346125.html
Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2020 (2 Ss 194/20) finden Sie unter https://openjur.de/u/2317983.html
Hier geht’s zu Folge #46 – Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität https://criminal-compliance.podigee.io/46-rosinusonair
Hier geht’s zu Folge #5 – Was kann passieren? Wichtige Konsequenzen aus Wirtschaftsstraftaten https://criminal-compliance.podigee.io/5-rosinusonair
Business Partner Screening
Die Risikoanalyse von Geschäftspartnern ist aus der Compliance-Praxis nicht mehr wegzudenken. Im internationalen Geschäftsverkehr hat sich das „Business Partner Screening“ längst als Mittel der Korruptionsbekämpfung etabliert. Umsicht und Vorsorge in Bezug auf Geschäftspartner schützen dabei aber auch das eigene Unternehmen.
Denn besonders in Korruptionsfällen sind die Imageschäden enorm und oft für lange Zeit nicht mehr zu reparieren. Stellen Behörden Mängel im Compliance-Management-System fest, können zudem hohe Geldbußen drohen.
Dr. Christian Rosinus erklärt, weshalb die eigenen Geschäftsbeziehungen auf ihre Integrität überprüft werden sollten, und gibt einen Einblick darin, wie eine solche Analyse aussehen kann.
Compliance-Herausforderungen in Großkonzernen
Dr. Martin Petrasch ist Chief Counsel Compliance der Siemens AG. Er leitet als Rechtsanwalt das globale Investigation und Regulatory Team von Rechtsanwält*innen und Investigator*innen. In seine Zuständigkeit fällt zudem die Compliance Whistleblower Hotline sowie die Betreuung der behördlichen Verfahren.
Seine Laufbahn begann Herr Petrasch bei der Bayerischen Justiz. Von 2001 bis 2005 war er Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität. Nach einer dreijährigen Delegation an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen der EU Ratspräsidentschaft war er mehrere Jahre als Richter am Landgericht in Zivil- und Strafsachen (Wirtschaftsstrafkammer) tätig. Herr Petrasch ist Autor zahlreicher Artikel zur Compliance und zum Unternehmenssanktionsrecht sowie Referent für Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Konferenzen. In diesem Zusammenhang konzentriert er sich vor allem auf Fragen der Corporate Compliance und (straf-)rechtliche Inhouse-Themen sowie als ehemaliger Staatsanwalt auf die Schnittstellen zu den Strafverfolgungsbehörden.
Herr Petrasch ist erreichbar unter 0172 5245001.
International tätige Konzerne stehen im Compliance-Bereich vor der Aufgabe, einer Vielzahl von Jurisdiktionen und deren individuellen Anforderungen Rechnung tragen zu müssen. Mangels Harmonisierung führen die unterschiedlichen Regelungsgefüge nicht selten zu Kollisionen, die es auf Compliance-Ebene zu bewältigen gilt. Je internationaler das Tätigkeitsfeld, desto größer sind die dabei entstehenden Compliance-Herausforderungen für den Konzern.
Dabei ist aktuell einiges in Bewegung im Compliance-Bereich. Vom geplanten Hinweisgeberschutzgesetz über die 10. GWB-Novelle bis hin zum Lieferkettengesetz sehen sich Unternehmen mit einer vielschichtigen neuen Gesetzgebungslage konfrontiert. Hinzu kommt ein gestiegenes gesellschaftliches Bewusstsein für Themen wie Klimaziele, Menschenrechte und Datenschutz, denen Unternehmen als verantwortungsbewusste corporate citizens Raum in ihrem Compliance-Management verschaffen wollen. Auch die Corona-Pandemie hat Anpassungsbedarf offengelegt, z.B. bei der Arbeit im Homeoffice oder remote durchgeführten Internal Investigations.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Martin Petrasch, welche aktuellen Compliance-Herausforderungen auf international tätige Unternehmen zukommen und welche Prozesse die Implementierung erleichtern können. Dabei geben die beiden auch einen Ausblick auf künftige Gesetzgebungsvorhaben, die unter einer möglichen Ampelkoalition zu erwarten sind.
EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?
EncroChat war ein auf verschlüsselte Kommunikation spezialisiertes Unternehmen, das seinen Kunden abhörsicher „Krypto-Handys“ anbot. Aufgrund der Vermutung, dass der Dienst größtenteils von Mitgliedern der organisierten Kriminalität genutzt wird, wurden Ermittlungen gegen die Betreiber von EncroChat eingeleitet. Französischen Ermittlungsbehörden gelang es, das Netzwerk mittels des Einsatzes von Malware zu infiltrieren. Dies ermöglichte das Auslesen der über den Messengerdienst geführten Kommunikation von weltweit mehr als 30.000 Mobiltelefonen. Von der Maßnahme waren auch deutsche Nutzer betroffen. Auf Grundlage der aus Frankreich an das Bundeskriminalamt übertragenen Daten wurden mehr als 2.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob die „EncroChats“ als Beweismittel verwertet werden können, ist hoch umstritten.
In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcasts sprechen Dr. Christian Rosinus und Dr. Mathias Grzesiek über das Phänomen EncroChat und darüber, wie deutsche Gerichte die Frage der Verwertbarkeit von EncoChat-Daten bewerten.