Gesetzgebungsupdate: Mandatsträgerkorruption
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Gesetzgebungsupdate zum Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Er erklärt kurz die Debatte über den § 108e StGB, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Maskenaffäre entbrannte. Dr. Rosinus erklärt die Kritik an der alten Rechtslage und zeigt, was sich durch die Einführung des § 108f StGB ändern wird. Er gibt zudem einen kurzen Überblick über den Tatbestand und bewertet die Neuerung aus Beratersicht.
Hier geht’s zur Folge 116: Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre
Hier geht’s zur Folge Nr. 191: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2023
Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen, erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Herrn Pietzsch die EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2023 (C‑147/22). Darin hat der EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen) Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden Ermittlungen hinweisen.
Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2023 (C‑147/22) ist hier abrufbar
Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren
Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate – EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot
Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz
Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res.
Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden.
Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird.
Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen.